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PSG III: Verbesserungen für Pflegebedürftige
Der Bundestag hat ein neues Pflegegesetz beschlossen. Es sichert die Versorgung in der Pflege und verbessert die Pflegeberatung vor Ort. Häusliche Pflegedienste werden stärker kontrolliert, um Betrug einzudämmen.Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt
Nach dem neuen Pflegebedüftigkeitsbegriff werden künftig körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen der Selbständigkeit von Menschen gleichermaßen bewertet. Hier die Regelungen im Überblick.
Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen
Der Kern des neuen Gesetzes ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der im Gegensatz zum bisherigen nicht nur die körperlichen Einschränkungen von Menschen einbezieht, sondern körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit gleichermaßen berücksichtigt.
Für eine gute und menschenwürdige Pflege
Fast 20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung stärkt die Koalition in einem ersten Reformschritt die Pflege. Davon profitieren Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte.
Leistungen in der Pflege verbessern
Der Bundestag hat in 1. Lesung einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform beraten. Das Gesetz soll das Pflegesystem stärken und die Leistungen in der Pflege erhöhen. Die SPD-Fraktion hat dazu ein Faltblatt erstellt.
Mehr für die Pflege und die Qualität der medizinischen Versorgung tun
Die Gesundheitspolitik der Großen Koalition stellt die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt, das stellten ihre Rednerinnen und Redner in der Bundestagsdebatte am 30. Januar klar.
Kanzlerin trägt Mitschuld am Versagen der Pflegepolitik
Vier Jahre nichts als Ankündigungen und Alibiveranstaltungen in der schwarz-gelben Pflegepolitik. Wenn nicht bald eine umfassende Pflegereform kommt, droht der Pflegenotstand. Die SPD-Fraktion hat ein Gesamtkonzept vorgelegt.