Im Koalitionsvertrag von Union und Sozialdemokraten steht dazu: „Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen.“ Offensichtlich interpretieren die CDU/CSU-Fraktion und auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) diesen Satz anders als die SPD-Fraktion und verhindern die Ehe für alle. Die SPD-Fraktion hingegen arbeitet kontinuierlich daran, ihren Koalitionspartner davon zu überzeugen, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. „Wenn es keine Gleichstellung gibt, dann ist das Diskriminierung“, stellt der Beauftragte für die Belange von Lesben und Schwulen der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Kahrs, fest.

CDU/CSU-Fraktion soll die Ehe für alle nicht länger blockieren

Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe auf ihrer Fraktionssitzung am Dienstag beschlossen. Was übrigens auch die Haltung der Mehrheit der Bevölkerung entspricht: Anfang dieses Jahres hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine repräsentative Studie veröffentlicht, nach der 83 Prozent der Befragten wollen, dass eine Ehe zwischen zwei Männern oder zwischen zwei Frauen möglich sein soll. „CDU und CSU sollten endlich über ihren Schatten springen und ihren Widerstand aufgeben“, sagt Thomas Oppermann.

Was steht im Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe?

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, sieht eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Dort soll im Paragraph 1353 künftig stehen: „Die Ehe wird zwischen zwei Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Damit erlangen schwule oder lesbische Ehepaare auch das volle Adoptionsrecht. Das heißt: Sie können endlich gemeinsam Kinder adoptieren. „Wenn zwei Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, dann sollen sie auch eine Ehe eingehen können – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung“, erklärt SPD-Fraktionsvizin Eva Högl.

Paare, die bereits eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, können bei den Standesämtern ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umschreiben lassen. Dies erfolgt dann rückwirkend ab dem Datum, an dem die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde. Das ist wichtig für die Stichtage zur Berechnung des Versorgungs- oder Zugewinnausgleichs bei einer eventuellen Scheidung. Nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen keine neuen Lebenspartnerschaften mehr eingegangen werden können. Lebenspartner, die keine Ehe eingehen wollen, führen ihre Lebenspartnerschaft fort.

Übrigens gilt mittlerweile allein in 14 europäischen Ländern die Ehe für alle. Darunter sind auch katholisch geprägte Gesellschaften wie in Spanien oder Portugal. Dort dürfen homosexuelle Paare heiraten. Es wird Zeit, dass Deutschland nicht mehr hinterher hinkt.