Zwischen 2003 und 2013 wurden jährlich zwischen 320.000 und mehr als 800.000 lebende Reptilien nach Deutschland eingeführt. Aber auch Süß- und Meerwasserfische, Insekten und Spinnen sowie nicht-heimische Säugetiere werden importiert. Besonders bedenklich sind Importe von Arten, die im Herkunftsland bereits nationalen Schutzbestimmungen unterliegen, jedoch nicht international geschützt sind.
Die Koalitionsfraktionen fordern in dem Antrag „Wildtierschutz weiter verbessern – Illegalen Wildtierhandel bekämpfen“ (Drs. 18/8707) die Bundesregierung auf, die nationale Umsetzung der EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten voranzutreiben.
Zudem sollen Importe von „Nachzuchten“ oder „Farmzuchten“ artgeschützter Tiere kritisch geprüft werden, um falsch deklarierte Wildfänge zu verhindern. Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung für eine Verordnung nach dem US-Lacey Act einsetzen. Danach wären Importe in die EU von Arten nicht mehr erlaubt, die im Herkunftsland geschützt und deren Fang und Export verboten sind – auch wenn sie keinem internationalen Schutzstatus unterliegen.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sollen die betroffenen Herkunftsländer bei der Antragsstellung zur Aufnahme gefährdeter Tierarten in das CITES-Abkommen zum Artenschutz unterstützt werden. Die Leitlinien zur Durchführung von Tierbörsen seien zu aktualisieren und ein Verkaufsverbot exotischer Tiere auf gewerblichen Tierbörsen solle geprüft werden, heißt es im Antrag. Die Bundesländer sollen die Überwachung von Tierbörsen intensivieren. Die Bundesregierung soll einen Vorschlag vorlegen, in welcher Form private Tierhalter einen Fach- und Sachkundenachweis zur artgerechten Haltung von Wildtieren zu erbringen haben.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der illegale Handel mit Wildtieren gefährdet die Artenvielfalt. Die Koalitionsfraktionen fordern in einem Antrag, den Wildtierschutz weiter zu verbessern. Zudem sollen Importe von „Nachzuchten“ oder „Farmzuchten“ artgeschützter Tiere kritisch geprüft werden, um falsch deklarierte Wildfänge zu verhindern.