Die Religions- und Glaubensfreiheit ist ein elementares Menschenrecht, das als Teil der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen weltweit zu achten ist. Jedoch ist sie zunehmend gefährdet: Täglich werden Menschen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung gesellschaftlich diskriminiert und leiden unter massiven staatlichen Repressionen.
Die Religions- und Glaubensfreiheit umfasst verschiedene Dimensionen: Die individuelle Religions- und Glaubensfreiheit schützt die Freiheit des Einzelnen, einen Glauben oder eine Weltanschauung zu bilden, zu haben, zu äußern, entsprechend zu handeln oder die Religion zu wechseln. Auch die kollektive Ausübung der Religions- und Glaubensfreiheit ist geschützt. Das umfasst die Vereinigungsfreiheit, Organisation und Verwaltung und nach außen gerichtete Tätigkeiten – wie etwa den Bau von Gotteshäusern oder die religiöse Bildungsarbeit. Auch die negative Religionsfreiheit – also keinen Glauben zu haben – ist als Teil der menschenrechtlich und grundgesetzlich geschützten Religions- und Glaubensfreiheit geschützt.
Einschränkungen des Menschenrechts weltweit
In vielen Staaten des Nahen und Mittleren Ostens, in Nordafrika, Zentralasien, Nordkorea und China sind die Einschränkungen des Menschenrechts auf Religions- und Glaubensfreiheit schwerwiegend. Besonders religiöse Minderheiten sind immer wieder von weltanschaulich oder religiös begründeter, gesellschaftlicher wie politischer Bedrängung und Verfolgung betroffen. Dabei reichen die Einschränkungen des Rechts von gesellschaftlichem Ausschluss über Erniedrigungen, Beleidigungen und Misshandlungen bis hin zu offener und gewaltsamer Verfolgung und Todesstrafe.
Aber auch in nicht-islamischen Ländern wird das Menschenrecht auf Religions- und Glau-bensfreiheit in Frage gestellt. Denn obwohl die Errichtung eines religiösen Gebäudes zur Religionsfreiheit gehört, gibt es in vielen Ländern – auch in Europa – Kontroversen um den Bau von Synagogen, Kirchen, Moscheen und Minaretten und anderen religiösen Bauten.