Die Richtlinie verfolg hauptsächlich drei Ziele: Erstens soll der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen erschwert werden. Zweitens sollen sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Ferner soll eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt wer-den. Und drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen für terroristische Anschläge er-schwert werden. Das soll insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden.
Um die vollständige Rückverfolgbarkeit von Waffen und wesentlichen Teilen zu ermöglichen, will die Koalition das Nationale Waffenregister ausbauen und die Waffenhersteller und Waffenhändler verpflichten, ihren Umgang mit Waffen gegenüber den Waffenbehörden elektronisch anzuzeigen. Die Waffenbehörden übermitteln diese Daten an die Registerbehörde.