Zwölf Jahre lang hat die SPD-Bundestagsfraktion an der Seite von Lesben und Schwulen für die Öffnung der Ehe gekämpft. Am 30. Juni 2017 hat der Bundestag den Weg freigemacht: In namentlicher Abstimmung haben die SPD-Abgeordneten geschlossen für das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“* gestimmt. Die SPD-Fraktion hat die Abstimmung gegen die Unionsfraktion durchgesetzt. 225 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion stimmten gegen das Gesetz.

Seit dem 1. Oktober 2017 können homosexuelle Paare nun die Ehe auf dem Standesamt schließen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht jetzt: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Damit haben schwule und lesbische Ehepaare auch das volle Adoptionsrecht: Sie können gemeinsam Kinder adoptieren.

Paare, die bereits eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, können diese bei den Standesämtern in eine Ehe umschreiben lassen. Die Ehe gilt dann rückwirkend ab dem Datum, an dem die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde.

 

Homosexuelle rehabilitieren

Etwa 50.000 homosexuelle Männer wurden in Deutschland nach 1945 auf Grundlage des früheren § 175 Strafgesetz- buch, des sogenannten Schwulen-Paragrafen, verurteilt, teilweise zu mehrjährigen Gefängnisstrafen. Sie haben ein Recht auf Wiedergutmachung für Leid und Unrecht.

Der Bundestag hat deshalb im Juni 2017 auf Initiative der SPD-Fraktion ein Gesetz zur Rehabilitierung der Betroffenen beschlossen. Der Kompromiss mit der Unionsfraktion hebt alle strafrechtlichen Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen zwischen Personen über 16 Jahren pauschal auf. Die Betroffenen werden nun entschädigt. Sie erhalten 3000 Euro für eine Verurteilung und 1500 Euro für jedes angefangene Jahr Gefängnisstrafe.

Der frühere § 175 Strafgesetzbuch hat auf das Leben vieler schwuler Männer einen enormen Druck ausgeübt, manche sogar in den Selbstmord getrieben. Dieses Unrecht können wir zwar nicht ungeschehen machen – die SPD-Fraktion setzt sich dennoch mit Nachdruck für eine vollständige Rehabilitierung ein.

Solidarität gegen Diskriminierung überall!

Weltweit fordern Lesben und Schwule die rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung ihrer sexuellen Identität. Während sich ihre Situation in Europa, Nord- und Südamerika, Australien und Neuseeland in Teilen verbessert hat, verschlimmert sie sich in einigen anderen Staaten. In 76 Ländern gelten Gesetze, die Homosexualität unter Strafe stellen, in mindestens sieben droht Homosexuellen sogar die Todesstrafe. Dabei gehört die sexuelle Identität zur Menschenwürde. Darum rufen wir zu internationaler Solidarität auf. Auch das ist Menschenrechtspolitik: Verfolgung aufgrund der sexuellen Identität muss ein Grund für Asyl bleiben.

Trotz des Fortschritts gibt es immer noch Diskriminierung und Gewalt gegen LSBTIQ* – auch in Deutschland. Deshalb ist auf Initiative der SPD-Fraktion der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus um die Bereiche Homophobie und Transphobie erweitert worden. Um heute gegen Diskriminierung von LSBTIQ* vorzugehen, will die SPD-Fraktion den Begriff „sexuelle Identität“ in Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz aufnehmen. Für uns gilt unumstößlich: Menschen dürfen in Deutschland wegen ihrer Sexualität nicht diskriminiert werden.