Um dieses Defizit zu beseitigen und den Tierschutz zu stärken, hat die SPD-Fraktion einen Antrag (Drs. 17/13477) in den Bundestag eingebracht. Darin fordert sie, für anerkannte Tierschutzverbände bundesweit ein Verbandsklagerecht einzuführen. Sie erhalten damit endlich dasselbe Recht, dass schon lange Umwelt-, Naturschutz- und Verbraucherschutzverbänden zusteht.
Eine Verbandsklage anerkannter Tierschutzverbände kann sicherstellen, dass Entscheidungen auch dann durch unabhängige Gerichte überprüft werden können, wenn allein der Verdacht auf Verletzung tierschutzrechtlicher Bestimmungen besteht. Außerdem soll das Verbandsklagerecht sicherstellen, dass Verwaltungsentscheide sorgfältiger vorbereitet und die Verbände rechtzeitig in Behördenentscheidungen einbezogen werden.
Sie bewirkt auch, dass Entscheidungen von Behörden nicht nur aus Sicht der Tierhalter und -nutzer, sondern aus Sicht der Tierschutzbelange gerichtlich überprüfbar werden.
Inzwischen haben mehrere Bundesländer die Notwendigkeit der Verbandsklage im Tierschutz erkannt und sie eingeführt. Eine einheitliche bundesweite Regelung ist deshalb aus Sicht der SPD-Fraktion erforderlich.
Die Erfahrungen auf Länderebene zeigen, dass es nicht zu befürchteten Klagewellen im Bereich der Tierversuche gekommen ist. Dort konnten Tierschutzargumente oftmals bereits in der Planungsphase oder auch vor Gericht mit einbezogen werden.