Was tut der Bund, um Solo-Selbständigen und kleinen Unternehmen zu helfen?
Der Bund hat ein Programm „Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige“ beschlossen. Insgesamt stehen 50 Milliarden Euro als Zuschüsse unter anderem für laufende Miet- und Pachtkosten und Leasingraten zur Verfügung. Berechtigt sind Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Wie sehen die Hilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen aus?
Die Zuschüsse werden für drei Monate gewährt und sind gestaffelt nach Größe des Unternehmens: Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten insgesamt max. 9.000 Euro. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten insgesamt max. 15.000 Euro. Stichtag für die Bewilligung des Zuschusses ist der 11. März 2020.
Wie kann die Hilfe beantragt werden?
Die Länder sind auch für die Verwaltung und Auszahlung der Bundesmittel verantwortlich und regeln auch die Auszahlungswege. Neben dem Bund haben auch einige Länder, wie z.B. Bayern oder Berlin, bereits Programme für Selbständige und kleine Unternehmen aufgesetzt. Die Hilfen des Bundes können zusätzlich zu den Hilfen der Länder in Anspruch genommen werden.
Was tut der Bund, um kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen?
Trotz der Ausweitungen und Erleichterungen bei den KfW-Programmen haben viele kleine und mittlere Unternehmen angesichts der Corona-Pandemie weiterhin Schwierigkeiten, einen Kredit zu erhalten. Gleichzeitig fallen sie aufgrund ihrer MitarbeiterInnenzahl aus der Zielgruppe des Sofortprogramms für Kleinstunternehmen und Selbständige (siehe unten). Mit dem neuen KfW-Schnellkredit 2020 wird diesen Unternehmen eine Brücke hin zu besseren wirtschaftlichen Zeiten gebaut.
Wie sehen die Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen aus?
Dieses KfW-Darlehen unterstützt in Höhe von drei Monatsumsätzen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro bei 100 Prozent Haftungsfreistellung. Angesichts der Begrenzung der Kreditsumme und spezieller Konditionen des Schnellkredits ist eine vollständige Haftungsübernahme möglich. Gemeinsam mit der KfW setzt die Bundesregierung das Programm jetzt zügig um, damit die Hilfen schnell vor Ort ankommen.
Wie werden Restaurants und andere Gastronomiebetriebe unterstützt?
Gastronomiebetriebe sind von den notwendigen Beschränkungen des Alltags besonders betroffen. Darum wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.
Eine Übersicht über die zuständigen Behörden bzw. Stellen in den Ländern, bei denen die Soforthilfen beantragt werden können, gibt es auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums.