Kosten für CO2-Zertifikate von Stromerzeugern sind kein Argument für Preiserhöhungen
Für die Produktion von Strom wird es ab 2013 keine kostenlosen Emissionszertifikate mehr geben. Kraftwerksbetreiber müssen also die benötigten Emissionszertifikate ersteigern. Eine Begründung für die Anhebung der Strompreise ist dies jedoch nicht. Denn die Kraftwerksbetreiber geben bereits seit 2005 die Preise der Emissionszertifikate an die Stromkunden weiter, auch wenn sie diese Zertifikate kostenlos erhalten haben. Trotzdem ist absehbar, dass ab 2013 die Stromversoger die Preise erhöhen werden und den Emissionshandel als Grund angeben werden. Höhere Strompreise dürfen nicht dafür sorgen, dass energieintensive Unternehmen aus Deutschland abwandern und in Weltregionen ziehen, in denen es keine oder sehr wenig Klimaschutzpolitik gibt. Wenn sie dort dann die gleichen Produkte, wahrscheinlich mit einem höheren CO2 Ausstoß als hierzulande, herstellen, ist damit weder dem Klimaschutz noch den Arbeitsplätzen gedient.
Der CO2-Ausstoß muss dringend gemindert werden
Entschlossenes Handeln im Klimaschutz ist dringend notwendig.Das zeigen die neuesten Zahlen der Internationalen Energieagentur. Danach sind die Kohlendioxidemissionen im Jahr 2010 auf ein Rekordhoch gestiegen. Weltweit wurden im vergangenen Jahr 30,6 Gigatonnen Kohlendioxid ausgestoßen. Diese Entwicklung ist alarmierend. Viele Experten haben nun große Sorge, dass die Erderwärmung nicht mehr unter zwei Grad gegenüber dem Jahr 1990 gestoppt werden kann, wenn die Emissionen weiter so rasant steigen. Um das Zwei-Grad-Ziel noch zu erreichen, dürfen im Jahr 2020 nicht mehr als 32 Gigatonnen CO2 ausgestoßen werden. Das bedeutet, dass die Emissionen in den kommenden zehn Jahren langsamer steigen müssten als zwischen 2009 und 2010.
Deutschland muss am 40-Prozent-Minderungsziel festhalten - in Europa auf das 30-Prozent-Ziel drängen
Klimapolitik ist wichtiger denn je. Alle Techniken für den Klimaschutz sind vorhanden, wirtschaftlich ist Klimaschutz ein Erfolgsmodell. Nun müssen wir schnell handeln. Doch das scheinen nicht alle so zu sehen. So erklärte der Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Fraktion am 6. Juni 2011, dass die Klimaschutzziele, die sich Deutschland gesetzt hat, in Frage zu stellen seien. Diese Aussage zeigt die Konfusion, die in der CDU herrscht. Der Ausstieg aus der Atomtechnologie gekoppelt mit den richtigen Anreizen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz macht gerade ein Mehr an Klimaschutz möglich. Deshalb ist das nationale 40-Prozent-CO2-Minderungsziel weiterhin sinnvoll. Darüber hinaus muss das 30-Prozent-Ziel in der EU endlich durchgesetzt werden. Umweltminister Röttgen hat sich dazu mehrfach positioniert. Die CDU muss ihre Position auch hier klären.
Diese gemeinsame Sitzung mit dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (EP) in Brüssel war sehr wichtig. Dort hat Umweltausschuss des Deutschen Bundestages ein wichtiges Signal für das 30 Prozent Ziel setzen können. Einen Tag später hat sich auch der Umweltausschuss des EP für das 30 Prozent Ziel ausgesprochen hat. Ein Votum, dem sich das Plenum des Europäischen Parlaments hoffentlich anschließen wird.
SPD wird der TEHG-Novelle der Koalition nicht zustimmen
Jedoch legt die Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG), über die der Bundestag am 9. Juni in 2./3. Lesung beraten hat, zur Zeit nur die Grundlagen für einen Emissionshandel für das 20 Prozent Ziel der EU. Das TEHG regelt die Grundlagen der Zuteilung, weitere Details werden in der Zuteilungsverordnung geregelt, die das Bundesumweltministerium gerade erarbeitet. Das TEHG setzt die geänderte Emissionshandelsrichtlinie um. Nicht allen Regelungen, mit denen die Bundesregierung die Richtlinie umgesetzt hat, können wir zustimmen. Die Koalition hat Änderungsanträge zum TEHG vorgelegt. In diesen Änderungen werden Punkte erwähnt, denen die SPD zustimmen kann, jedoch werden auch falsche Regelungen getroffen. Aus diesen Gründen können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern werden uns enthalten.
Viele Klimaschutzmaßnahmen sollen aus den Einnahmen der CO2-Emissionszertifikate finanziert werden
Im TEHG wird geregelt, dass die Einnahmen des Emissionshandels dem Bund zustehen. Weitergehende Vorgaben macht das TEHG nicht. Es gelten jedoch die Bestimmungen der EU Emissionshandelsrichtlinie (ETS-Richtlinie), dass "diese Einkünfte verwendet werden sollten, um den Klimawandel in der EU und in Drittländern zu bekämpfen." Aus den Einnahmen des Emissionshandels sollen nach aktuellen Vorstellungen sowohl aus der Koalition als auch der SPD neben nationalen und internationalen Klimaschutzprojekten unter anderem auch Projekte der Gebäudesanierung, des Marktanreizprogramms, der Elektromobilität und der Kompensation möglicher Strompreiserhöhungen für die energieintensive Industrie finanziert werden.
Die Erlöse sollen auch energieintensiven Unternehmen helfen
Ab 2012 wird auch der Luftverkehr in den Emissionshandel einbezogen und soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Aus den Erlösen sollen auch mögliche Strompreiserhöhungen ausgeglichen werden, die die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie bedrohen könnten. Nach Artikel ETS-Richtlinie können die Mitgliedstaaten finanzielle Maßnahmen für betroffene Industriebranchen für die nachweislich durch den Emissionshandel verursachten Strompreisanstieg einführen. Diese Kompensation sollte gemäß der ETS-Richtlinie nur dann gewährt werden, wenn sie erforderlich und verhältnismäßig ist. In dem Beschluss "Neue Energie" von SPD-Vorstand und Parteirat wurde beschlossen, dass wir für energieintensive Unternehmen, die vor allem Strom benötigen, einen eng gefassten Ausgleich aus den Einnahmen des Emissionshandels ab 2013 prüfen werden. Um Beihilfen dieser Art zu ermöglichen, muss auf EU-Ebene zuerst der Rahmen für Umweltschutzbeihilfen geändert werden. Die EU Kommission wertet zur Zeit die Eingaben des Konsultationsprozesses für staatliche Beihilfen im Emissionshandel aus. Bis Ende des Jahres möchte die EU Kommission eine Regelung treffen, wie diese Beihilfen ausgestaltet werden können. Wichtig wird dabei, dass denen geholfen wird, die ansonsten den Wirtschaftsstandort Deutschland verlassen würden. Es kann jedoch nicht sein, dass Emissionshandelsgelder für alle mit der Gießkanne ausgeschüttet werden. Für einen eng gefassten Kreis an betroffenen Unternehmen sollte die Differenz zwischen dem Durchschnittspreis der Emissionsberechtigungen der jetzigen Zuteilungsperiode und dem durchschnittlichen Preis der Zertifikate in der nächsten Handelsperiode erstattet werden.