„Der Ausbruch der Geflügelpest mit dem Typ H5N8 in einem Putenbestand im Landkreis Cloppenburg ist ein weiteres Indiz für die Gefahr, die von der Geflügelpest ausgeht.

Aus Gründen des Tierschutzes muss die Tierkonzentration deshalb an einem Standort deutlich begrenzt werden. Im Koalitionsvertrag haben wir eine flächengebundene Nutztierhaltung vereinbart.

Das jüngste Beispiel der Vogelgrippe zeigt, wie notwendig die Umsetzung ist.“