Erst am 5. März hatte die OECD gemeldet, dass Deutschland bei der Anzahl von Frauen in Führungspositionen im internationalen Vergleich weit abgeschlagen ist. Magere 3,7 Prozent erreichen die Fauen in den Vorständen der DAX-30-Unternehmen, und auch nur rund 16 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten sind inakzeptabel. Den höchsten Anteil an Führungspositionen erreichen Frauen in Norwegen mit 42 Prozent. Dort wurde im Jahr 2006 eine Frauenquote von 40 Prozent eingeführt. Auch in Schweden, Frankreich, Finnland und der Slowakei liegt der Anteil von Frauen in den Chefetagen bei 15 bis 20 Prozent.
Mehrere EU-Mitgliedstaaten versuchen mittlerweile durch Gesetze eine Geschlechterbalance in den Vorstandsetagen zu erzielen: In Spanien, Island, Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Italien gelten mittlerweile verschiedene Formen der Frauenquote. Auch EU-Kommissarin Viviane Reding hat am 5. März eine gesetzliche Frauenquote für europäische Unternehmen in Aussicht gestellt. Die Forderungen sollten Deutschland aber nicht als Ausrede für weiteres Nichtstun dienen. Denn in absehbarer Zeit wird es keine europäischen Regelungen zur Frauenquote geben. Deshalb muss der Bundestag tätig werden.
Frauenquote startet stufenweise ab 2013
Die Zeit ist reif für eine gesetzliche Regelung einer Frauenquote in Wirtschaftsunternehmen in Deutschland. Die Erfolge in anderen Ländern belegen die Notwendigkeit einer gesetzlichen Lösung. Die Selbstverpflichtungen der Wirtschaft haben in den zurückliegenden elf Jahren nichts bewegt. Die von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Regelungen gelten für Neubesetzungen in mitbestimmten (ab 500 Mitarbeitern) und börsennotierten Unternehmen. Die Geschlechterquote soll in Stufen eingeführt werden. Bereits ab 2013 muss eine Quote von 20 Prozent für Vorstände und von 30 Prozent für Aufsichtsräte eingehalten werden. 2013 zu beginnen ist deshalb wichtig, weil im kommenden Jahr viele Aufsichtsräte neu gewählt werden. Ab 2015 soll dann die Quote von einem mindestens 40-prozentigen Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten gelten. Die Bundesregierung muss dem Bundestag alle zwei Jahre über die Umsetzung des Gesetzes Bericht erstatten.
Wird die Quote nicht erreicht – bleiben Stühle frei
Nach der Gesetzeskonzeption können Positionen nicht über die Geschlechterquote hinaus besetzt werden. Notfalls müssen die Plätze für das unterrepräsentierte Geschlecht frei bleiben (freie Stühle). Falls es aus satzungsrechtlichen oder gesetzlichen Gründen erforderlich ist, ist eine gerichtliche Nachbesetzung der freien Stühle möglich – allerdings nur quotengerecht. Bei mitbestimmten Unternehmen müssen sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Aktionärsseite die Quote erfüllen. Kann eine Seite nicht quotengerecht besetzt werden, hat die andere Seite ein entsprechend größeres Gewicht. Jede Seite wird dies vermeiden wollen. Somit hat diese Regelung eine selbstregulierende Wirkung.
Freie Stühle – einfach und wirksam
Die Konzeption des freien Stuhls belässt die mit der Nichteinhaltung der Quote verbundenen Probleme bei den Unternehmen. Denn nur dort kann das Problem der einseitig besetzten Führungsgremien gelöst werden. Die Bestimmungen wirken selbstregulierend. Kein Registergericht wird von Amts wegen tätig. Kein Finanzamt muss steuerliche Sanktionen festsetzen. Kein Vertragspartner muss fürchten, dass das Unternehmen nicht mehr handlungsfähig ist. Das Gesetz toleriert eine nicht quotengerechte Besetzung der Gremien maximal für ein Jahr. Danach verliert der Aufsichtsrat seine Beschlussfähigkeit. Die Hauptversammlung oder auf Antrag das Registergericht muss dann quotengerecht nachbesetzen. Der unquotierte Vorstand verliert nach einem Jahr seine alleinige Vertretungsmacht, die teilweise auf den Aufsichtsrat übergeht. Der Aufsichtsrat muss dann den Vorstand quotengerecht ergänzen.
Mehr Frauen in Chefetagen sind gut für Gesellschaft und Unternehmen
Der Staat hat den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft zu verwirklichen. Eine gesetzliche Quote hilft, Strukturen zu verändern und die Männerkultur in der Wirtschaft aufzubrechen. Die Quote dient auch der Wirtschaft. Viele Studien zeigen inzwischen, dass es einen positiven Zusammenhang zwischen Frauen in Führungsgremien und dem wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen gibt.