Die griechische Wirtschaft kommt aus dem Abschwung nicht heraus und die Arbeitslosigkeit liegt mit über 16 Prozent auf einem Rekordhoch. Oppositionsführer Samaras von der konservativen Nea Dimocratia verweigerte in Brüssel seine Unterstützung zu den Sparmaßnahmen. Zwischenzeitlich hat das Parlament in Athen dem von der Regierung Giorgos Papandreou vorgelegten Sparprogramm zugestimmt. Einer Auszahlung der nächsten Tranche aus dem 110 Milliarden Euro Paket dürfte damit nichts mehr im Wege stehen.
Griechenland braucht umfassendes Investitionsprogramm
Der in Brüssel beschlossene Vorschlag eines vereinfachten Abrufs aus Mitteln der EU-Strukturfonds ist richtig, aber bei Weitem nicht ausreichend. Griechenland braucht ein umfassendes Investitionsprogramm, damit Wirtschaftswachstum entsteht, das spürbare Überschüsse generiert, um den Haushalt zu konsolidieren.
Erstmals wurden die Länderempfehlungen der EU-Kommission im Rahmen des so genannten EU-Semesters verabschiedet. Mit den nationalen Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen und den Reformprogrammen soll Wachstum gefördert werden. Die Empfehlungen sollen sich in den nationalen Haushalten widerspiegeln. Mehr Koordination auf EU-Ebene ist notwendig: Aber erstens liegt das Augenmerk hier auch wieder einseitig auf Staatsschuldenreduzierung und Deregulierung. Zweitens hat dieser Prozess unter weitgehendem Ausschluss der nationalen Parlamente stattgefunden. Strikte Einhaltung von Stabilitätskriterien und Wettbewerbsfähigkeit reichen nicht aus, um eine bessere wirtschafts-, beschäftigungs- und sozialpolitische Abstimmung innerhalb der EU zu erreichen. Die nationalen Programme sollen durch EU-Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Binnenmarkt und Europa 2020, flankiert werden.
Die Kritik der einseitigen Konzentration auf Schuldenstand und Wettbewerbsfähigkeit trifft ebenso auf den Euro-Plus-Pakt zu. Zudem ist dessen Wirksamkeit fraglich, weil die Koordinierung ohne jegliche Durchsetzungsmöglichkeiten stattfindet.
Das Gesetzespaket zur Verschärfung der haushalts- und finanzpolitischen Überwachung (Rehn Vorschläge) konnte nicht auf den Weg gebracht werden. Bis dato hat hierzu die Schlussabstimmung im Europäische Parlament nicht stattgefunden. Weitere Verhandlungen zwischen Europaparlament und EU-Ministerrat sind nun erforderlich.
Fokussierung auf Stabilitäts- und Wachstumspakt umstritten
Die Krise in den einzelnen Staaten ist nicht ursächlich auf eine überbordende Staatsverschuldung (mit der Ausnahme Griechenlands) zurück zu führen. Die betroffenen Länder waren vor Ausbruch der Krise auf Konsolidierungskurs. Ihre Haushalte schnellten vielmehr als Folge der Finanzkrise in die Höhe. Für künftige Krisenprävention ist daher eine Fokussierung auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt ohnehin fraglich. Zwei der sechs Gesetzesvorschläge beziehen sich auf wirtschaftliche Ungleichgewichte, aber die Bundesregierung wehrt sich leider bislang erfolgreich gehen einen symmetrischen Abbau der Ungleichgewichte in Defizit- und Überschussländern.
Vereinbart wurden ebenfalls die Eckpunkte und die Ausgestaltung eines Vertrages für einen permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Damit dieser ab 2013 in Kraft treten kann, muss der Bundestag diesem bis Ende 2012 zustimmen. Hierzu werden voraussichtlich in den nächsten Monaten ein völkerrechtlicher Vertrag und ein Begleitgesetz vorgelegt werden.