Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (Drs. 17/12181) auf, die Bedingungen für die Substitutionsbehandlung von schwerstabhängigen Heroin- bzw. Opiatabhängigen sowohl in Freiheit als auch im Maßregel- und Strafvollzug zu verbessern. Das am 21. Juli 2009 in Kraft getretene „Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung“ hat die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung von Substitutionen als Bestandteil der Regelversorgung geschaffen. Nach Ansicht der SPD-Fraktion stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Substitutionsbehandlung nach den Änderungen der entsprechenden Richtlinie der Bundesärztekammer im Jahr 2010 jedoch im Konflikt mit dem Stand der medizinischen Wissenschaft. Zudem sei insbesondere im Maßregel- und Strafvollzug die Möglichkeit zur Substitutionsbehandlung nur bedingt gegeben.
Es ist durch die qualitätsgestützte Substitutionsbehandlung mit Methadon und Buprenorphin (Diamorphin) sowie durch medizinische und soziale Hilfeangebote gelungen, immer mehr Drogenabhängigen einen Ausstieg aus der Sucht zu ermöglichen oder sie gesundheitlich zu stabilisieren. Die entsprechenden Angebote sollen daher ausgebaut werden. Dafür bedürfe u. a. es einer Reform sowohl des sogenannten Abstinenzparadigmas in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) als auch der einschlägigen Strafandrohungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Außerdem soll die Anzahl der Ärzte/innen mit einer fachlichen Qualifikation für Substitutionsbehandlungen erhöht werden. Ferner sei die Gewährleistung und die Kontinuität von Substitutionsbehandlungen auch für opiatabhängige Strafgefangene und für Opiatabhängige im Maßregelvollzug sicherzustellen.