So müssen Umweltaussagen zu Produkten und Dienstleistungen künftig klar belegt werden. Aussagen zu vermeintlicher Klimaneutralität durch Kompensationsmaßnahmen verbieten wir ganz. Den Wald an Nachhaltigkeitssiegeln lichten wir. Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns dafür stark gemacht, dass die guten neuen Regeln, die auf EU-Vorgaben beruhen, möglichst keine ungewollten negativen Folgen etwa für die Stiftung Warentest oder NGOs haben. Auch wollen wir mit einer längeren Übergangsfrist vermeiden, dass bereits produzierte Waren, die den geänderten Vorgaben nicht entsprechen, vernichtet werden. Hierfür setzen wir uns bei der EU-Kommission ein.

Manipulativen Praktiken beim Online-Vertrieb von Finanzdienstleistungen sagen wir den Kampf an. Vorangeklickte Kästchen oder wiederholte Aufforderungen, die uns zu einer Entscheidung treiben wollen, die vor allem dem Unternehmen nutzt, sind künftig verboten. Leider bezieht sich die Richtline bisher nur auf online abgeschlossene Verträge zu Finanzdienstleistungen. Wir fordern die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag deshalb auf, sich auf EU-Ebene für ein umfassendes Verbot von Dark Patterns bei allen Online-Verträgen einzusetzen.

Wir führen außerdem den Widerrufsbutton ein. Ganz leicht online einen Vertrag schließen, aber beim Widerruf nur komplizierte Kontaktmöglichkeiten? Damit ist künftig Schluss. Verbraucherinnen und Verbraucher können einen Vertrag dann genauso einfach widerrufen, wie sie ihn abgeschlossen haben. Außerdem stärken wir mit dem Gesetzespaket die Rechte von Patientinnen und Patienten, indem wir die Einsichtnahme in die Behandlungsakte erleichtern. Diese muss nun vollständig und unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.