Der Deutsche Bundestag hatte 1997 mit Erlass des Transplantationsgesetzes die Grundsätze für ein gerechtes und funktionierendes Transplantationssystem gelegt. Mit der Gesetzesänderung wurden die Kontrollinstrumentarien gestärkt und die Grundlage für mehr Transparenz geschaffen. Die unabhängige Prüfungs- und Überwachungskommission wurde gesetzlich verankert, ihre Emrittlungsbefugnisse gestärkt und Vertreter staatlicher Stellen in die Kommission berufen.

Durch die Ermittlungen der Prüfungskommission wurden Manipulationen zunächst an einem Transplantationszentrum aufgedeckt. Die weiteren Untersuchungen belegten Auffälligkeiten an drei weiteren Transplantationszentren. Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen haben den gemeinsamen Antrag „System der Organtransplantation in Deutschland nachhaltig stärken: Konsequenzen aus den Manipulationen an Patientendaten in deutschen Transplantationskliniken” am 27. Juni 2013 beschlossen.

Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Richtlinien der Bundesärztekammer unter einen Genehmigungsvorbehalt des Bundesgesundheitsministeriums stellt. Somit wird die staatliche Rechtsaufsicht über die Richtlinienerstellung gesichert. In einem nationalen Transplantationsregister sollen einheitlich und umfassend Daten erhoben werden. Damit soll die Organzuteilung stärker auf Daten gestützt und verbessert werden. Außerdem soll die Kontrolle in der Transplantationsmedizin verstärkt werden. Neben dem bestehenden Verbot des Organhandels gelten künftig auch Manipultationen und Verstöße gegen die Richtlinien zur Organ-Zuteilung als Straftatbestand. Die Umstrukturierung der Deutschen Stiftung Organtransplantation soll weiterhin eng begleitet werden. Die Stiftung erhält eine stärkere öffentlich-rechtliche Ausrichtung, deshalb werden Bund und Länder künftig mit itz- und Stimmrecht im Stitungsrat vertreten sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll die Qualitätssicherung in der Transplantationszentren weiterentwickeln.

Anja Linnekugel