Ressourcenschutz und ein sparsamer Umgang mit Ressourcen sein in einer Welt mit über sieben Milliarden Menschen, mit wachsendem Konsum und Wohlstand unerlässlich, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) in der Debatte. „Das gelingt am besten, indem sie nicht einfach verbraucht und entsorgt, sondern indem sie zurückgewonnen und wiedergenutzt werden“, ist sich die Ministerin sicher. Deshalb sollten die gewaltigen Mengen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten nicht die Müllberge vergrößern, sondern wiederverwen-det werden. Dabei gehe es vor allem um die Rückgewinnung umweltrelevanter Metalle. Dazu diene der Gesetzentwurf, betonte Hendricks.

Der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Michael Thews, bekräftigte, dass es wichtig sei, dass die Entsorgung von Elektrogeräten nun verbraucherfreundlicher und ortsnäher gemacht werde. Er sieht auch noch einen verstärkten Aufklärungsbedarf über Entsorgungs-möglichkeiten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Thews prangerte auch die illegalen Elektroschrott-Exporte in Entwicklungsländer an, der gewaltigen Schäden anrichten. Dagegen werde nun mit Hilfe des Gesetzes vorgegangen.

Was regelt das Gesetz?

Ziel ist es, die Sammelmengen der Altgeräte zu erhöhen, um mehr Edelmetalle und seltene Erden daraus zurückzugewinnen und die illegale Verbringung von Elektro-Altgeräten einzudämmen.

Mit den neuen Regelungen soll dafür gesorgt werden, dass in Zukunft weniger Altgeräte im Restmüll landen und Sammlung sowie Entsorgung effizienter werden, um so ein hochwertiges Recycling und den Schutz wertvoller Ressourcen zu sichern. Dabei wird auf den bestehenden Sammelstrukturen aufgebaut. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Großvertreiber (Verkaufsfläche über 400 Quadratmeter) Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Ge-räts und kleine Geräte z. B. Smartphones bis 25 cm Kantenlänge auch ohne Neukauf zurücknehmen müssen.

Auch Onlinehändler werden zur Rücknahme verpflichtet – wobei die Rücknahmestellen in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer eingerichtet werden müssen. Des Weiteren werden künftig auch Photovoltaikmodule verpflichtend gesammelt, Sammelgruppen im Hinblick auf ein effizienteres Recycling zusammengefasst, alle Sammelstellen veröffentlicht und das Sammelnetz verdichtet, um so die Rückgabe für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu vereinfachen. Der illegale Export von Elektroschrott wird durch Mindestanforderungen an die Verbringung und das Einführen einer Beweislastumkehr eingedämmt.

Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein zum Schließen von Stoffkreisläufen. Die stoffliche Verwertung von Elektroabfällen wird verbessert, und wichtige Rohstoffe bleiben in der Wert-schöpfungskette. Im parlamentarischen Verfahren wurden die hohen Umstellungskosten in Höhe von 1 Milliarde Euro diskutiert. Diese sind der europäischen Richtlinie geschuldet, die eine Verringerung der Produktkategorien von zehn auf sechs vorsieht. Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsantrag eingebracht, der unter anderem die separate Sammlung von asbestbelasteten Nachtspeicherheizgeräten regelt, die Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger reduziert und die Aufnahme einer Forderung nach Sicherung des personenbezogenen Datenschutzes (im Rahmen einer Verordnungsermächtigung) vorsieht. Letzteres ist notwendig, da auf immer mehr Elektrogeräten persönliche Daten gespeichert werden.