Reden
Das Gesetz muss eine klare Botschaft für alle haben: Nein muss wirklich nein heißen!
Es gibt gegenwärtig Handlungen, die nicht vom Sexualstrafrecht erfasst werden, obwohl sie die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers verletzen und strafwürdig sind. Zukünftig soll sich daher strafbar machen, wer die Widerstandsunfähigkeit des Opfers ausnutzt, wer überraschend sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder wer den Umstand ausnutzt, dass das Opfer ein empfindliches Übel befürchtet. Es wird Zeit, dass wir das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eindeutig und unmissverständlich schützen, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Caro"Ich bin der festen Überzeugung: Der Staat hat sich hier weitgehend zurückzuhalten."
Ein Jahr lang wurde über eine Neuregelung des assistierten Suizids debattiert. Der von Carola Reimann, Peter Hintze und anderen vorgelegte Gesetzentwurf soll mehr Rechtssicherheit schaffen und zugleich Freiräume erhalten. Mit der Erlaubnis der Suizidbeihilfe für Ärzte soll das Regelungschaos der unterschiedlichen Landesberufsordnungen beendet werden. Wir wollen, dass sich Menschen in großer Not ihrem Arzt anvertrauen können, weil er den Patienten am besten kennt und weil er ihn fachlich auch am besten beraten kann, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Carola Reimann."Wir wollen alle Möglichkeiten der Palliativmedizin ausschöpfen, aber wir wollen nicht die Augen verschließen, wenn Sterbenskranke den Wunsch äußern, ihr Leben zu beenden."
SPD-Fraktionsvizin Carola Reimann (SPD) stellte fest, dass die wenigsten Menschen gern über das Sterben sprechen würden. Dies sei ein schwieriges Thema im Privaten wie im Politischen. Es gehe nicht nur um rechtliche Fragen, sondern um wichtige ethische und persönliche Fragen. Reimann will, dass „selbsternannten Sterbehelfern und anderen zwielichtigen Personen das Handwerk gelegt wird“. Sie wolle nicht, dass sich verzweifelte Menschen an anonyme Sterbevereine wenden müssen. Die Beihilfe zum Suizid durch den Arzt solle unter strenger Begrenzung in Einzelfällen möglich sein und im Gegensatz zu heute einheitlich geregelt werden. Die Beihilfe zum Suizid solle „keine neue Behandlungsoption oder ein neues Betätigungsfeld werden“, so Reimann, aber sie solle die Selbstbestimmung der Menschen stärken.
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