Am 22. September 2016 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) (Drs. 18/9528) in 1. Lesung beraten. Der Gesetzentwurf ist ein politischer Kompromiss, der vor allem der Beharrlichkeit und Kritik der SPD-Bundestagsfraktion in langwierigen Verhandlungen geschuldet ist. In Fachkreisen wird die erzielte Einigung ausdrücklich begrüßt. Mit dem PsychVGG wird eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Vergütung in der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung umgesetzt.
Individuelle Budgets verhandeln – bessere Personalausstattung
Auf ein landeseinheitliches Preisniveau der Kliniken wird künftig verzichtet. Psychiatrische und psychosomatische Kliniken sollen künftig ihr Budget individuell verhandeln. So können regionale oder strukturelle Besonderheiten besser berücksichtigt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), das oberste Beschlussgremium von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen, soll zeitgemäße Mindestanforderungen zur Personalausstattung für psychiatrische Einrichtungen erarbeiten, die leitliniengerecht ihre Patienten versorgen. Dies soll gewährleisten, dass die Patientinnen und Patienten besser versorgt werden. Ein leistungsbezogener Krankenhausvergleich, den die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und der Verband der privaten Krankenversicherung zu entwickeln haben, soll unterschiedliche Budgethöhen aufgrund von Leistungsunterschieden sowie regionalen und strukturellen Besonderheiten transparent darstellen. Dies soll ab 2020 eine Leistungsorientierung für die Budgetverhandlungen liefern.
Als Innovation in der Behandlung psychisch Erkrankter wird eine psychiatrische Akutbehandlung durch mobile Teams in der häuslichen Umgebung – das so genannte home treatment – eingeführt. Durch diese neue Krankenhausleistung soll die patientenorientierte Versorgung gestärkt werden.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Psychiatrische und psychosomatische Kliniken sollen künftig ihr Budget individuell verhandeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) soll zeitgemäße Mindestanforderungen zur Personalausstattung für psychiatrische Einrichtungen erarbeiten. Zudem sollen psychisch Kranke künftig auch zu Hause durch mobile Teams behandelt werden können.