Die SPD-Fraktion bemüht sich schon seit Jahren, schon in der Großen Koalition, um eine Verschärfung der bestehenden Transparenzregeln. Doch in der Rechtsstellungskommission des Ältestenrates fand sie für ihre Vorhaben, nämlich eine Veröffentlichungspflicht auf Euro und Cent, keine Mehrheit. Schwarz-Gelb war dagegen. Das liegt wohl auch daran, dass die Liste der zehn Am-meisten-nebenbei-Verdiener nur ein Mitglied der SPD-Fraktion aufweist, die übrigen neun sind von Union und FDP. Schwarz-Gelb will lediglich ein erweitertes Stufenmodell – das aber das Wesentliche verschweigt.
Die SPD hat nun drei Anträge in diese Sitzungswoche eingebracht, zwei davon gemeinsam mit den Grünen: „Transparenz bei Nebeneinkünften herstellen durch Veröffentlichungspflicht auf Euro und Cent“ (Drs. 17/11331) , den Antrag „Nebentätigkeiten transparent machen – Branchen kennzeichnen“ (Drs. 17/11332) und – nur die SPD-Fraktion – den Antrag „Karenzzeit für ehemalige Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre in Anlehnung an EU-Recht einführen“ (Drs. 17/11318).
Koalition hat Demokratieverständnis von gestern
In der Debatte dazu sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann in Richtung Koalition: „Es ist eine Ironie, dass Sie mit Ihren Angriffen auf Peer Steinbrück nun einen aktiven Beitrag dazu geleistet haben, mehr Transparenz bei Nebeneinkünften zu schaffen. Wir werden nun sehen, ob Sie das ernst meinen oder ob Sie scheinheilig sind“. Oppermann begründete die volle Transparenz auch damit, dass ein Abgordneter unabhängig sein müsse und das ganez Volk vertreten müsse und nicht nur Partikularinteressen. „Das freie Mandat ist wichtig für die Funktion der Demokratie. Wir wollen dokumentieren, dass sich die Abgeordneten das Vertrauen der Bürger auch verdienen.“ Er forderte die Koalition auf, ihr „Demokratieverständnis von gestern“ zu modernisieren und sich auf die SPD zuzubewegen.
Antrag Nummer 1 hatte die Fraktion bereits in der Sitzung der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten gestellt. Der Vorsitzende Hermann Otto Solms (FDP) wollte darüber aber nicht abstimmen lassen, sodass sich nun das Plenum des Bundestages damit befasst.
Der Antrag, Branchen kennzeichen soll bewirken, dass die im geltenden Recht bereits als Möglichkeit vorgesehene Veröffentlichung von Nebentätigkeiten von Berufsgeheimnisträgerinnen und –träger, wie beispielsweise Rechtsanwälten oder Steuerberaterinnen, nach Branchen nun als Verpflichtung ausgestaltet wird.
Zweck des Karenzzeit-Antrags ist es, eine Abgrenzung zweifelhafter Tätigkeiten von korrekten und erwünschten Berufstätigkeiten zu schaffen. Beschränkungen der Berufstätigkeit, die das Recht der Europäischen Union für ehemalige Mitglieder der EU-Kommission vorsieht, sollen ins Bundesrecht übertragen werden.
Die Anträge wurden allesamt am 8. November in den Abendstunden von der schwarz-gelben Koalition abgewiesen.