Hinter EIKONAL steht eine Kooperation zur Datenerfassung zwischen dem BND und dem US-amerikanischen Geheimdienst NSA. Breitfelder sollte vor allem zur Einleitung des Projekts, zu den wesentlichen Entscheidungen im Laufe der Umsetzung und seiner Entwicklung befragt werden. Der Zeuge sprach im Ausschuss davon, dass der BND offenbar geplant hatte, neben einem Kabel in Frankfurt noch weitere zu überwachen. „Ich kann mir denken, über was Sie reden“, sagte Breitfelder, als ihn SPD-Obmann Christian Flisek nach weiteren Projekten fragte. Genauer wollte der Zeuge in öffentlicher Sitzung jedoch nicht darauf eingehen. Ansonsten bestätigte Breitfelder, was sich bereits aus anderen Befragungen ergeben hatte: Der BND ist offensichtlich mit der NSA eine Partnerschaft eingegangen, bei der der deutsche Nachrichtendienst gefilterte Daten an die USA gegen Technik lieferte. Die Kooperation sei wegen der intensiven Filterung sehr „zäh“ gewesen, so Breitfelder. Er bestätigte zudem, dass es innerhalb des BND Bedenken gegen Eikonal gegeben habe.  Dass die USA heimlich durch eine Hintertür in der Software ungefilterte Daten aus dem Frankfurter Kabel erfassen konnten, schloss der BND-Mann aus.

Bereits am 4. Dezember hatte der im Ausschuss vernommene Projektleiter EIKONAL nicht ausgeschlossen, dass es neben EIKONAL ein weiteres Projekt mit einem Nachrichtendienst der „Five-Eyes-Staaten“ (USA, Kanada, Großbritannien, Australien und Neuseeland) mit Zugriff auf ein Datenkabel gebe oder gegeben habe. Dieser Komplex müsse weiter untersucht werden, sagte Flisek am 17. Dezember gegenüber Pressevertretern. Dazu müssten weitere Akten beigezogen werden. Es sei zu prüfen, ob diese Projekte wirklich durchgeführt wurden oder lediglich in Planung waren.

Fragen zur Schwachstellenanalyse

Als weitere Zeugin wurde am 18. Dezember in öffentlicher Sitzung die Informatikerin vernommen, die eine „Schwachstellenanalyse“ zur eingesetzten Filtersoftware innerhalb des BND durchführte. Bereits vor der Vernehmung war bekannt, dass die Analyse im Probebetrieb zur Filterung paketvermittelter Daten (z. B. Internetkommunikation) durchgeführt wurde, und nicht im laufenden Projekt. Sie diente wohl auch als Argument, um die Filterung und Selektion von Daten zum Schutz des Grundrechts aus Artikel 10 Grundgesetz zu intensivieren. Flisek erhoffte sich von der Vernehmung einen Einblick in die „Architektur“ von BND-Projekten. Seinem Eindruck nach habe beim BND der einhundertprozentige Grundrechtsschutz immer als Maßgabe gegolten.

Während seines Pressegespräches am 17. Dezember sprach Christian Flisek auch über weitere Themen der Ausschussarbeit in den vergangenen Wochen und über die Planung für 2015:

Telekomvorstand hat Erinnerungslücken

„Eigentümlich“ fand Flisek die Befragung des früheren Vorstandsvorsitzenden der Telekom, Kai-Uwe Ricke. Ricke war als Zeuge geladen worden, weil der BND im Rahmen des Projekts EIKONAL mit der Telekom kooperiert haben muss. „Allerdings hat sich Herr Ricke an nichts erinnern und auch nichts sagen können, was in Bezug zur Arbeit des Untersuchungsausschusses stehen könnte“, berichtete Flisek. Nur an ein Abendessen in einem italienischen Restaurant in Bonn mit dem damaligen BND-Chef August Hanning sei Ricke eingefallen. Nun müssen zu diesem Komplex zwei bis vier weitere Zeugen geladen werden, auch um zu klären, wie der Termin von Ricke mit dem BND-Chef innerhalb der Telekom vorbereitet worden war.

Bundesverfassungsgericht weist Klage der Opposition ab

Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und die Linke bestehen darauf, Edward Snowden im NSA-Ausschuss in Berlin zu verhören. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt dies kategorisch ab. Im Gegensatz dazu ist die SPD-Fraktion an einer Vernehmung des Zeugen Snowden durchaus interessiert, macht das aber nicht vom Ort der Vernehmung abhängig.

Die Opposition ist im September 2014 vor das Bundesverfassungsgericht (BVferG) gezogen. Am 12. Dezember hat das BVferG die Organklage zur Vernehmung Snowdons abgewiesen. Der Grund dafür ist, dass die Bestimmung von Ort und Zeit der Zeugenbefragung des Whistleblowers nicht zu den Oppositionsrechten gehört.

Christian Flisek berichtete in diesem Zusammenhang, dass nächstes Jahr mit dem Bundesjustizministerium über die abschlägige Reaktion auf das Amtshilfeersuchen zu den amerikanischen Straftatvorwürfen gegenüber Snowden gesprochen werden muss. Die Begründung – nicht vom Untersuchungsauftrag gedeckt (Kernbereich) – verfange nicht, so Flisek. Die einzige möglicherweise überzeugende Begründung, dass US-Partner beim Inhalt des Festnahmeersuchens Vertraulichkeit verlangen, führt das Justizministerium nicht ins Feld. Zur Klärung soll die Staatssekretärin Stefanie Hubig in die Obleuterunde eingeladen werden.

Generalbundesanwalt ermittelt wegen abgehörtem Handy der Kanzlerin

Flisek begrüßte ausdrücklich, dass Generalbundesanwalt (GBA) Harald Range den Empfehlungen der Staatsanwälte nicht gefolgt ist, und das Ermittlungsverfahren zur Abhörung des Handys der Kanzlerin nun fortgesetzt wird. Der SPD-Obmann hatte bereits vor einigen Wochen geäußert, dass die Einstellung des Verfahrens das falsche Signal wäre. Er wolle jetzt klären, wie die Arbeit zwischen GBA und Untersuchungsausschuss besser verzahnt werden könne. Deshalb solle das Ermittlungskonzept von Range in einer Runde der Obleute im Ausschuss vorgestellt werden.

Opposition überzieht bei Zeugenvernehmung

In Bezug auf das Verhalten der Oppositionsfraktionen im Ausschuss sagte Flisek, dass die Einschüchterung von Zeugen, z. B. indem sie der Lüge bezichtigt werden, nicht unbedingt im Sinne des Aufklärungsinteresses sei. Er stellte erneut klar, dass er keinen Widerspruch hinsichtlich der Zeugenaussagen im öffentlichen Teil der Vernehmung gegenüber der nichtöffentlichen feststellen könne. Eine unterschiedliche Qualität der Zeugenaussagen gebe es auf jeden Fall. Flisek bewertete das Verhalten der Oppositionsabgeordneten als Masche. Sie brächten die Zeugen in Misskredit, weil sich nicht die Antworten bekämen, die sie hören wollen.

Sechs Sondersitzungen im nächsten Jahr

Im Jahr 2015 wird der Ausschuss zusätzlich zu den regulären Sitzungen sechs Sondersitzungen abhalten. Die erste davon findet am 16. Januar statt. Dann muss der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar Rede und Antwort stehen. 

Anja Linnekugel