Mit der Alpenkonvention haben sich die acht Alpenstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Lichtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Slowenien und die Europäische Union verpflichtet, das einzigartige natürliche und kulturelle Erbe der Alpenregion zu schützen und das Tourismusangebot nachhaltig zu gestalten.
Die Bundesregierung hat am 21. November 2014 für zwei Jahre den Vorsitz der Alpenkonvention übernommen, den sie gemeinsam mit dem Freistaat Bayern gestaltet. Mit ihrem Antrag „‘Die Alpen – Vielfalt in Europa‘ – Ziele der Alpenkonvention voranbringen und nachhaltig gestalten“ (Drs. 18/6187) unterstützen die Koalitionsfrak-tionen den deutschen Vorsitz der Alpenkonferenz.
Das Ziel der Alpenkonvention ist ein umweltschonendes, ganzjähriges Tourismusangebot, bei dem auch die Interessen der ansässigen Bevölkerung berücksichtigt werden. Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, ihre Verantwortung im Rahmen des Vorsitzes der Alpenkonvention wahrzunehmen und die nachhaltige Entwicklung des Alpenraums voranzubringen. Sie soll darauf einwirken, dass die Erreichbarkeit touristischer Orte mit öffentlichen Verkehrsmitteln verbessert und dabei auch die Barrierefreiheit gestärkt wird. Bei der touristischen Erschließung des Alpenraums seien die Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Belange der ansässigen Bevölkerung zu beachten. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, durch die Erwerbskombination von Landwirtschaft und Tourismus neue Arbeitsplätze zu schaffen und dies im Rahmen von EU-Förderprogrammen zu prüfen. Die Mobilität im Zusammenhang mit Sporttourismus sei umweltfreundlich zu gestalten. Durch eine internationale Zusammenarbeit von Gebirgsregionen bei der Wissensgewinnung und Forschung hinsichtlich innovativer regionaler Entwicklungsstrategien im Tourismus und durch Wissenstransfer sollen intelligente Konzepte und neue Synergien z. B. auch für Mittelgebirge ermöglicht werden. Zudem soll die Deutsche Zentrale für Tourismus in die Beratungen der Fachkonferenz einbezogen werden.