Und zwar als Änderungsantrag zu der Verbraucherrechterichtlinie. Darin fordern die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass die Miete bei der Wiedervermietung einer Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als zehn Prozent übersteigen darf. Dies soll im gesamten Bundesgebiet und auch für die so genannte Staffelmiete gelten.

Über diesen Änderungsantrag wird der Bundestag namentlich abstimmen, dann werden wir es ja sehen, wie sich die Unionsabgeordneten und die Kanzlerin entscheiden.

Was will Merkel eigentlich?

Erst kürzlich hat sie beim Deutschen Städtetag das Thema entdeckt und will nun Mietsteigerungen bei Wiedervermietungen bremsen. Sie gab sogar offen zu, bei der SPD abgekupfert zu haben. Das soll jetzt noch schnell ins Wahlprogramm.

Aber aufgepasst: Die Union will, wenn überhaupt, auf jeden Fall keine bundeseinheitliche Mietpreisbremse. Sie will es den Ländern überlassen, Gebiete in Städten und Gemeinden zu definieren, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Und bei dieser Lösung ist der Streit schon vorprogrammiert: Kommune will bremsen, Land nicht oder umgekehrt, Vermieter klagen gegen die Mietpreisbremse im jeweiligen Gebiet. Kurz und gut: Die Anwendung dieser Pseudomietpreisbremse wird so kompliziert, dass sie kaum zum Tragen kommen wird. Es ist also wieder mal nichts weiter als ein Etikettenschwindel à la Merkel.

Eine wirkliche Mietpreisbremse muss in allen Kommunen und Regionen Deutschlands gleichermaßen gelten und dafür steht die SPD-Fraktion.