Mittwochs im Bundestag, Regierungsbefragung. Eine oder ein Minister/in steht auf und liest eine gefühlte Ewigkeit von einem Blatt ab, ein Thema nach Wahl der Regierung. Anschließend können die Abgeordneten in der so genannten Fragestunde Fragen an Staatssekretäre stellen – die zuvor eingereicht werden mussten. Das ist eine Prozedur, die weder der Regierung noch dem Parlament und schon gar nicht den Bürgerinnen und Bürgern angemessen ist.

Der SPD-Fraktion ist diese Art der Fragestunde schon länger ein Dorn im Auge, deshalb bringt sie am Dienstag zur konstituierenden Sitzung des Bundestages einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung ein. Damit soll die Diskussionskultur im Parlament gestärkt und die  Fragestunde zu einem wirksameren Instrument zur Kontrolle der Bundesregierung ausgebaut werden.

Carsten Schneider, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, sagt: „Wir wollen den Bundestag wieder zum Zentrum der Debatte in Deutschland machen.“ Die bislang ziemlich zähe und bürokratische Befragung der Regierung sei unerträglich. Die Fragestunde müsse „lockerer und flexibler“ werden, außerdem sollten statt Staatssekretären häufiger die Minister selbst Stellung nehmen.

Einmal alle drei Monate soll auch die Kanzlerin bzw. der Kanzler befragt werden. Weiter heißt es in der Vorlage: „Darüber hinaus kann der Bundestag einen fünfminütigen Bericht zu einem aktuellen Thema verlangen, das von den Fraktionen des Bundestages im Wechsel nach dem Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen bestimmt wird.“

Schneider begründet: „Der Bundestag hat es selbst in der Hand der unpolitischen Demobilisierung im Talkshowformat etwas entgegenzusetzen“. 

Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag:

  • Die Regierungsbefragung wird zeitlich verlängert. Die sich anschließende Fragestunde, in der Fragen, die vorab eingereicht wurden, beantwortet werden, wird daher von 180 auf 90 Minuten verkürzt.
  • Da in der Regierungsbefragung vorrangig zur vorangegangenen Sitzung der Bundesregierung Fragen gestellt werden, muss die Tagesordnung der Kabinettsitzung dem Bundestag zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sie spätestens zu Beginn der Kabinettsitzung den Fraktionen des Bundestages zuzuleiten.
  • Die Regierungsbefragung wird von derzeit 30 auf 60 Minuten verlängert, um ihrer Bedeutung gerecht zu werden und einen intensiven lebendigen Austausch zu ermöglichen.
  • Es wird vorgesehen, dass während der regelmäßigen Befragung der Bundesregierung in der Regel keine Ausschusssitzungen stattfinden dürfen, um die Anwesenheit möglichst vieler Mitglieder des Bundestages zu ermöglichen.