Mitte 2009 wurden die mutigen Proteste iranischer Bürgerinnen und Bürger gegen die unfreie und unfaire Präsidentenwahl von den iranischen Sicherheitskräften brutal niedergeschlagen. Berichten zufolge wurden damals über 100 Menschen getötet. Seit dem gab es im Iran rund 6.000 Verhaftungen von Demonstranten, politische Andersdenkenden und Unterstützern reformorientierter und regierungskritischer Kreise.

Bereits seit Beginn der Präsidentschaft Mahmud Ahmadinedschads ist die iranische Bevölkerung zunehmend gravierenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Einschränkungen der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, willkürliche Verhaftungen, Folter, Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe haben massiv zugenommen. Frauen sowie religiöse und ethnische Minderheiten werden massiv diskriminiert.

Eine außerordentlich grausame Hinrichtungsart, die im Iran praktiziert wird, ist die öffentliche Steinigung, die in der Regel für Ehebruch angeordnet wird. Für weltweite Empörung sorgte der Fall der Iranerin Sakineh Mohammadi Ashtiani. Sie war im Mai 2007 zum Tode durch Steinigung verurteilt worden, weil sie nach Auffassung des Gerichts Ehebruch begangen und Beihilfe zur Ermordung ihres Mannes geleistet haben soll. Inzwischen ist die Vollstreckung der Steinigung zwar ausgesetzt. Aber Sakineh Mohammadi ist weiterhin in Lebensgefahr. Nun droht ihr der Tod durch Erhängen.

In einem interfraktionellen Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, gegenüber dem iranischen Regime nachdrücklich deutlich zu machen, dass der Iran als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte (UN-Zivilpakt) die darin festgehaltenen menschenrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten hat. Außerdem muss sich die Bundesregierung gegenüber dem Iran dafür einsetzen, die Todesstrafe abzuschaffen, der UN-Konvention gegen Folter beizutreten und das Übereinkommen gegen Diskriminierung von Frauen zu unterzeichnen.

Außerdem protestieren wir gegen die geplante Hinrichtung von Sakineh Mohammadi Ashtiani. Die Bundesregierung soll sich bei der iranischen Regierung intensiv dafür einsetzen, dass das Todesurteil aufgehoben und Frau Ashtiani sofort freigelassen wird, wenn ihr die Beihilfe zum Mord nicht nachgewiesen werden kann.

In einem gesonderten Antrag fordern SPD und Grüne die Regierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern die Aufnahme weiterer iranischer Flüchtlinge zu prüfen. Dabei soll besonders die schwierige Lage von Frauen berücksichtigt werden. Diese Forderung war ursprünglich Teil des umfassenden interfraktionellen Antrages zur Menschenrechtslage im Iran, wurde aber von Schwarz-Gelb nicht akzeptiert. Deshalb haben wir sie in einem extra Antrag eingebracht.

Angesichts der dramatischen Menschenrechtslage in Iran ist es eine humanitäre Pflicht, iranische Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen. Erst bejubelte man die mutigen Menschen im Iran, die 2009 gegen das System des Präsidenten Ahmadinedschad das Wort erhoben und auf die Straße gingen. Als sie sich später in die Türkei retteten, um ihrer Verhaftung zu entgehen, interessierte sich die schwarz-gelbe Regierung nicht mehr für sie. Erst nach langem Drängen hatte sich die Koalition bereit erklärt, 50 iranische Flüchtlinge aus der Türkei aufzunehmen. 28 von ihnen sind in Deutschland. Die SPD hat bereits mehrfach gefordert, mehr iranische Flüchtlinge aufzunehmen.