Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, den von der SPD entwickelten „Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte“ weiter umzusetzen, seine Ergebnisse zu prüfen und einen weiter entwickelten Folgeplan vorzulegen. Darüber hinaus muss in der internationalen Politik darauf hin gearbeitet werden, dass alle in den von Deutschland ratifizierten Menschenrechtskonventionen festgeschriebenen Rechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten sind. Der Schutz der Menschenrechte ist als entwicklungspolitische Aufgabe konsequent fortzuführen und in alle Planungskonzeptionen zu integrieren. CDU und CSU müssen dabei ihre Hinhaltetaktik aufgeben. Ferner muss deutlich gemacht werden, dass sich die von der FDP geplante verstärkte Einbindung der Privatwirtschaft in die Entwicklungszusammenarbeit nicht negativ auf die Menschenrechte auswirkt.
International werden Menschenrechts- und Entwicklungspolitik konzeptionell immer enger miteinander verknüpft. Ihr gemeinsames Ziel ist eine gerechte Ordnung, in der Menschen ein Leben in Würde führen können. Auch in Deutschland wurde dieser Politikansatz aufgegriffen. Zwei „Entwicklungspolitische Aktionspläne für die Menschenrechte“ beschreiben die Maßnahmen zur Umsetzung der Menschenrechte und zur Förderung menschenrechtlicher Prinzipien in der Entwicklungszusammenarbeit, wie z. B. Partizipation und Nichtdiskriminierung.