Wer sich für eine Weiterbildung zur Physiotherapeutin oder zum Physiotherapeuten entscheidet, qualifiziert sich für einen anspruchsvollen und wichtigen Beruf. Daher sollte die Physiotherapeutenausbildung künftig auch der Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz unterliegen.
Die Petentin, eine Physiotherapeutin aus Bad Oeynhausen, hat in ihrer Petition an den Deutschen Bundestag auf die Bedeutung der Förderung der Gesundheitsberufe besonders vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der Gesellschaft hingewiesen. Die Bundesregierung hat die Gewährung einer Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz jedoch mit der Begründung abgewiesen, dass für Berufsbereiche wie die Physiotherapie keine dem Meisterkurs entsprechende Fortbildung mit öffentlich-rechtlicher Prüfung vorgesehen sei.
Dieser Position schloss sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner heutigen Sitzung jedoch nicht an. Mit seinem einstimmigen Votum fordert er die Bundesregierung auf, der Petition nachzukommen und die finanzielle Ausbildungsförderung von Gesundheitsberufen wie dem des Physiotherapeuten künftig zu gewähren.
Die Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das einstimmige Votum für die Petition. Denn die Förderung der Ausbildung im Gesundheitsbereich sollte nicht von der Form der Abschlussprüfung abhängen. Die Fortbildung in den Berufen des Gesundheitswesens ist viel zu wichtig, um von der finanziellen Förderung ausgenommen zu werden.