„Es ist schwieriger in Deutschland eine Pommesbude zu eröffnen, als ein Bordell“, sagte die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig bei der Einbringung des Gesetzes in den Deutschen Bundestag (Drs. 18/8556). Kernelement des Gesetzes, das am Donnerstag vom Parlament beschlossen wurde, ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsstätten. Darunter fallen nicht nur Bordelle und bordellartige Betriebe, sondern auch alle anderen gängigen Geschäftsformen gewerblicher Prostitution (wie etwa Prostitutionsfahrzeuge, -veranstaltungen oder -vermittlungen). Zukünftig muss sich jeder Betreiber bzw. jede Betreiberin einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass vorbestrafte Menschenhändler ein Bordell betreiben dürfen.

Außerdem muss jeder Betreiber ein Betriebskonzept vorweisen können und gesundheitliche, räumliche und hygienische Mindeststandards einhalten.

 

Prostituiertenschutzgesetz ohne moralischen Zeigefinger

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der gesundheitlichen sowie der rechtlichen Aufklärung und Beratung für alle Prostituierten. Diese ist zukünftig verpflichtend mit einer Anmeldung verbunden und soll einmal im Jahr, bei Prostituierten unter 21 Jahren halbjährlich durchgeführt werden. Ziel ist es, dass Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sehr früh und regelmäßig über ihre Rechte und Pflichten sowie vorhandene Unterstützungsangebote informiert werden.

Im parlamentarischen Verfahren war es den SPD-Bundestagsabgeordneten besonders wichtig, käuflichen Sex nicht moralisch zu verurteilen. Bei allen neuen Maßnahmen gehe es darum, das Prostitutionsgewerbe zu regulieren und die in der Prostitution tätigen Frauen und Männer besser zu schützen, stellten SPD-Fraktionsvizin Carola Reimann und der frauenpolitische Fraktionssprecher Sönke Rix bereits in der ersten Bundestagsdebatte klar.

Das Gesetz soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten, damit die Bundesländer ausreichend Zeit für die Umsetzung der Regelungen haben.

 

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, mit dem das Prostitutionsgewerbe in Deutschland erstmalig umfassend reguliert werden kann. Hauptziel ist es, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern und Kriminalität aus dem Bereich der Prostitution zu verdrängen.