Die SPD-Fraktion will die Gesetzesgrundlage für die Anti-Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern überarbeiten. „Gerade weil Corona-Schutzmaßnahmen nötig sind, müssen sie stets nachvollziehbar, schlüssig und rechtssicher sein“, heißt es in einem Positionspapier, das die SPD-Bundestagsfraktion am Dienstag beschlossen hat und in dem sie eine Reform des Infektionsschutzgesetzes vorschlägt, das die Grundlage der für die Schutzmaßnahmen der Länder in der Corona-Pandemie bildet.

In den letzten Wochen hätten immer mehr Verwaltungsgerichte einzelne Corona-Maßnahmen gekippt, da diese nicht nachvollziehbar begründet, zu unbestimmt oder unverhältnismäßig gewesen seien, heißt es in dem Positionspapier. Das sorge nicht nur für einen Akzeptanzverlust in der Bevölkerung, sondern berge mitunter auch die Gefahr von Haftungsansprüchen. Der Ruf nach klareren und einheitlicheren Regelungen sowie einer stärkeren Beteiligung des Deutschen Bundestags sei „zurecht lauter“ geworden.

Die SPD-Fraktion unterstützt die von Bund und Ländern getroffenen Maßnahmen zur Beschränkung der sozialen Kontakte. „Die steigenden Fallzahlen zeigen uns: Es ist ernst“, schreiben die SPD-Abgeordneten in dem Papier. „In einer dynamischen Pandemielage kann und soll der Bundestag natürlich nicht über jede einzelne Corona-Schutzmaßnahme eines Landes abstimmen. Auch habe das föderal aufgebaute Krisenmanagement den Vorteil, dass von den Ländern individuelle Lösungen für das Infektionsgeschehen im jeweiligen Bundesland gefunden werde können“.

Es bedürfe jedoch konkreterer rechtlicher Rahmenbedingungen, die Bundesregierung und Landesregierungen vorgeben, welche Schutzmaßnahmen unter welchen Voraussetzungen ergriffen werden können – und wo Grenzen erreicht seien. „Der Bundestag kann und muss diese Leitplanken im Infektionsschutzgesetz differenzierter, als das bisher der Fall ist, vorgeben», heißt es in dem Papier.

Konkret schlägt die SPD-Bundestagsfraktion vor, Bund und Ländern konkretere Vorgaben zu machen, "welche Schutzmaßnahmen unter welchen Voraussetzungen ergriffen werden können und wo Grenzen erreicht sind“. Für Eingriffe in Grundrechte wie Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Versammlungsverbote, Kontakt- und Abstandsgebote, Erfassung von Kontaktdaten oder Tragen von Schutzkleidung müsse es klare, bundeseinheitliche Kriterien geben.

Der Bundestag müsse diese Leitplanken im Infektionsschutzgesetz differenzierter, als das bisher der Fall sei, vorgeben, auch um einen Regelungsflickenteppich der Länder in Zukunft möglichst zu verhindern. Dies sei für eine effektive und nachvollziehbare Pandemiebekämpfung unerlässlich.

Länderübergreifende Vorgaben etwa zu Einreisen oder innerdeutschen Reisen will die SPD-Fraktion durch bundesweit gültige Rechtsverordnungen des Bundes regeln, die der Zustimmung des Bundestags bedürften. «Bundesregierung und Landesregierung sollten Rechtsverordnungen mit einer Begründung versehen müssen, damit örtliche Behörden, Gerichte und vor allem die Bevölkerung einfach Sinn und Zweck der Verordnung erkennen können», heißt es in dem Papier. Zudem dürften Corona-Schutzmaßnahmen von Bund und Ländern nur befristet getroffen werden. Bei wesentlichen Eingriffen des Bundes in Grundrechte der Bürger müsse der Bundestag zustimmen.

Die Bundesregierung müsste auch regelmäßig über Wirksamkeit und Notwendigkeit solcher Verordnungen berichten, heißt es in dem Entwurf. Schließlich soll der Bundestag prüfen, wie er sich „organisatorisch so aufstellen kann, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie kontinuierlich bewertet und die weiteren Schritte mit Bundesregierung und Bundesrat koordiniert werden können“. Das müsse auch außerhalb von Sitzungswochen möglich werden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden zu einer „klareren Trennung der Gewaltenteilung“ führen und „für mehr Rechtsstaatlichkeit und Akzeptanz im Krisenmanagement“ sorgen.