Die Kapitallebensversicherung zählt zu den beliebtesten Spar- und Altersvorsorgeformen in Deutschland. Derzeit gibt es hierzulande über 90 Millionen Verträge mit zum Teil jahrzehntelangen Laufzeiten. Noch bis vor zehn Jahren haben die Anbieter ihre Kunden mit Garantiezinsen von bis zu vier Prozent gelockt. Genau diese hohen Zinsversprechen bringen sie jetzt in Schwierigkeiten. Denn seit einigen Jahren sind die Zinsen am Kapitalmarkt extrem niedrig, wodurch die Versicherer immer mehr Probleme bekommen, die versprochenen Renditen zu erwirtschaften und ihre Zusagen einzuhalten.
Garantiezins dauerhaft sichern
Mit einem Maßnahmenpaket will die Koalition deshalb die Leistungsfähigkeit der Versicherungsunternehmen trotz der anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen sichern. Ganz konkret: Die Versicherten sollen sich auch künftig darauf verlassen können, dass sie die ihnen garantierten Leistungen erhalten. Ziel ist es, die Lebensversicherungen dauerhaft zu sichern und dafür zu sorgen, dass der Garantiezins auch in 20 Jahren noch auszahlbar bleibt.
Dafür soll die Beteiligung an Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren neu geregelt werden. Bewertungsreserven entstehen, wenn die Wertpapiere im Besitz der Versicherer stark in ihrem Wert steigen. Aufgrund der niedrigen Zinsen war das zum Beispiel in den vergangenen Jahren bei Bundesanleihen der Fall. Die Kunden werden derzeit zur Hälfte an diesen Bewertungsreserven beteiligt, zusätzlich zu ihrem Garantiezins. Das Problem dabei: Die Reserven sind vor allem bei niedrigen Kapitalzinsen hoch. Die ca. sieben Millionen Kunden, deren Verträge zeitnah auslaufen, können so mit einer hohen Ausschüttung rechnen.
Für die Leistungen an die übrigen Versicherten, deren Verträge erst in Jahren oder Jahrzehnten fällig werden, steht dieses Geld nicht mehr zur Verfügung. Künftig sollen die Bewertungsreserven deshalb in der Versicherungsgemeinschaft verbleiben, wenn sie für die Sicherung des Garantiezinses für alle Versicherten benötigt werden. Damit wird ein gerechter Ausgleich geschaffen zwischen denen, deren Verträge bald fällig sind, und denen, deren Verträge noch 20 Jahre laufen. Die Gewinne bleiben dabei innerhalb der Versicherungsgemeinschaft, gehen also nicht an die Unternehmen.
Aktionäre an der Stabilisierung beteiligen
Versicherungsunternehmen dürfen künftig keine Dividenden mehr an ihre Aktionäre ausschütten, wenn die Erfüllung ihrer Garantiezusagen gefährdet ist. Dadurch werden auch die Aktionäre an der langfristigen Stabilisierung beteiligt. Daneben sollen künftig 90 Prozent der Risikoüberschüsse an die Versicherten gehen statt bisher 75 Prozent. Der Versicherungsvertrieb wird mit der Verpflichtung zu höherer Kostentransparenz und dem Anreiz zur Senkung der Abschlusskosten in das Maßnahmenpaket einbezogen. Außerdem soll der gesetzliche Garantiezins für Neuverträge ab 2015 von jährlich 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent abgesenkt werden.
Mit dem Gesetz stärkt die Koalition auch die Befugnisse und Kompetenzen der Aufsichtsbehörden. Sie können problematischen Entwicklungen bei den Lebensversicherungsunternehmen künftig früher und besser begegnen.