Strategie für handlungsfähige Städte, Gemeinden und Landkreise

Wir brauchen Bewegung für die Kommunen. Viele Städte und Gemeinden sind in einer akuten Notlage. Wir sehen es seit Monaten. Nach 4,5 Milliarden Euro in 2009 erwarten die Kommunalen Spitzenverbände für das Jahr 2010 ein Rekorddefizit von 12 Milliarden Euro.

Wichtige Leistungen der Kommunen bei Bildung, Integration, Verkehr, Kultur stehen auf dem Spiel: Investitionen in Schulen oder Verkehrswege, die gestrichen werden. Der Ausbau der Betreuungsplätze, der gefährdet ist. Kindergärten, die Gebühren erhöhen. Müll- oder Abwasserentsorgung, die teurer werden. Schwimmbäder, die im nächsten Sommer geschlossen bleiben. Kultureinrichtungen und Theater, in denen der letzte Vorhang fällt. Die Gefahr eines Kollapses der Kommunen ist sehr konkret. In Wuppertal, um nur ein Beispiel zu nennen, wird die Schließung von fünf Schwimmbädern und des Schauspielhauses vorbereitet.

Die Bundesregierung hat all das mit verantwortungslosen Steuerprivilegien für Klientelgruppen noch schlimmer gemacht. Jetzt darf keine Zeit mehr mit taktischen Spielchen verschwendet werden. Wir müssen helfen und handeln.

Wir haben deshalb einen Antrag „Rettungsschirm für Kommunen – Strategie für handlungsfähige Städte, Gemeinden und Landkreise“ im Bundestag eingebracht. Parallel dazu haben wir unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes zur Abstimmung gestellt. Wir fordern darin, dass die unsinnige Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Hotelübernachtungen von 19 auf 7 Prozent rückgängig gemacht wird. Die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes ist eine eklatante politische Fehlentscheidung der Koalition. Die Warnungen vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand bestätigen sich und haben die Wirtschaftsverbände bereits zum öffentlichen Aufruf an die Bundesregierung nach Abmilderung der Lohnsteuerfolgen der Neuregelung veranlasst.

Rettungsschirm für Kommunen

Im Rahmen der föderalen Strukturen sind die Länder verpflichtet, langfristig für eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. In der akuten Notlage müssen Bund und Länder darüber hinaus gemeinsam mit den Kommunen Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation ergreifen. Erforderlich ist zunächst ein Kurzfristprogramm, das als Rettungsschirm über den Kommunen aufgespannt wird und deren elementare Handlungsfähigkeit erhält. Hierzu zählen:

  • eine vollständige Kompensation der durch das sogenannte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ entstandenen Einnahmeausfälle von 1,6 Milliarden Euro sowie eine Rücknahme der im Bundestag beschlossenen Änderungen bei der Besteuerung der Funktionsverlagerung und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Leasing und Factoring.
  • eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft. Dies soll auf zwei Jahre befristet werden und einen Umfang von 400 Millionen Euro pro Jahr betragen.
  • der Verzicht auf weitere Steuergeschenke, die zu zusätzlichen Belastungen der Kommunen führen.

Darüber hinaus kommt es darauf an, die strukturelle Unterfinanzierung vieler Städte, Gemeinden und Landkreise durch mittel- und langfristig wirksame Maßnahmen zu beseitigen. Der Umfang kommunaler Aufgaben und Ausgaben einerseits und die zu deren Erfüllung zur Verfügung stehenden Einnahmen andererseits müssen in Einklang gebracht werden:

  • bei bundesgesetzlichen Regelungen mit finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen ist eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung sicherzustellen;
  • die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen ist wieder zu stabilisieren - dies soll auf der Grundlage des sogenannten Kommunalmodells durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage erfolgen. Dazu gehört die Zurücknahme der Kürzungen bei der Hinzurechnung von Mieten, Pachten, Leasing usw. sowie die Einbeziehung der Freien Berufe in die Steuerpflicht;
  • für die ungekürzte Weitergabe von Mitteln aus dem Bundeshaushalt für kommunale Investitionsmaßnahmen, Betriebsmittel und sonstige Finanzierungsanteile des Bundes an kommunalen Auftragsangelegenheiten durch die Länder ist zu gewährleisten.

Leistungen für die Bürger erhalten

Bürgerinnen und Bürger benötigen starke Kommunen, die gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland gewährleisten. Städte, Gemeinden und Landkreise garantieren die öffentliche Daseinsvorsorge und erfüllen vielseitige Aufgaben zum Schutz der Gesellschaft. Sie können ihren umfassenden Aufgaben und Verpflichtungen jedoch nur dann gerecht werden, wenn ihre finanzielle Leistungsfähigkeit kurz- und langfristig gesichert ist.

Der Bund hat in der Zeit sozialdemokratischer Regierungsverantwortung wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Finanzlage ergriffen, dies z. B. durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, durch das Tagesbetreuungsausbau-Programm, durch die Unternehmensteuerreform 2008 und durch das Anfang 2009 aufgelegte Konjunkturpaket II. Das hat sich positiv ausgewirkt. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die positive Entwicklung jedoch gestoppt.