Die Koalition hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf (Drs. 18/4350) in den Bundestag eingebracht, der verschiedene internationale Vorgaben umsetzt, die helfen sollen, Korruption besser zu bekämpfen. Denn Korruption macht heute nicht mehr vor den Grenzen von Staaten halt. Deshalb sind von mehreren internationalen Organisationen Rechtsinstrumente erarbeitet worden, die insbesondere der Bekämpfung der grenzüberschreitenden und internationalen Korruption dienen und zu Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht führen. Insbesondere ist nun vorgesehen, dass auch Auslandstaten der Vorteilsgewährung an Amtsträger strafrechtlich erfasst werden.

Auch wird die Strafbarkeit von Bestechlichkeit bzw. Bestechung ausgeweitet. Künftig ist auch strafbar, wenn der Vorteilnehmer als Gegenleistung eine Handlung unter Verletzung seiner Pflichten vornehmen oder unterlassen soll. Dabei wird die Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit oder Bestechung auch auf ausländische, europäische und internationale Amtsträger ausgedehnt. Schließlich wird der Strafrahmen für das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (§ 202c StGB) auf bis zu zwei Jahre erhöht.