Dazu gehört, dass das Preismoratorium für patentgeschützte Arzneimittel bis zum 31. Dezember 2017 fortgesetzt wird. Dieses Preismoratorium verhindert die Weitergabe von Preiserhöhungen der Pharmahersteller an die Krankenkassen, um diese zu entlasten. Bereits Ende 2013 wurde das Preismoratorium zunächst bis zum 31. März 2014 verlängert, damit es bei den Krankenversicherungen nicht zu Kostensteigerungen kommt.
Chroniker-Programme werden Bestandteil der Hausarztverträge
Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wurde mit der Stärkung der hausärztlichen Versorgung ein wichtiger Punkt aus der Koalitionsvereinbarung in den Gesetzentwurf aufgenommen. „Davon werden Patientinnen und Patienten unmittelbar profitieren, weil wir sowohl die Qualitätssicherung als auch die Wirtschaftlichkeit in der hausärztlichen Versorgung verbessern“, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis. Zusätzlich werden die strukturierten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke nun Bestandteil der Hausarztverträge. Das gilt auch für die Behandlungsprogramme, die für Rückenleiden und Depressionen neu auflegt werden.
Video der Rede von Hilde Mattheis MdB, gesundheitspolitische Sprecherin
Herstellerrabatte festgelegt
Des Weiteren wird im Gesetzentwurf die Höhe des Großabnehmerrabatts, den die pharmazeutischen Hersteller den Kassen gewähren müssen, festgelegt. Normalerweise beträgt dieser sechs Prozent. Union und FDP hatten den Rabatt befristet bis zum 31. Dezember 2013 auf 16 Prozent erhöht. Preismoratorium und erhöhter Herstellerrabatt haben sich in den letzten Jahren positiv auf die Begrenzung der Ausgaben der Krankenversicherung ausgewirkt. Ohne diese beiden Instrumente würde der Preisanstieg schon in diesem Jahr bei rund zwei Milliarden Euro liegen. Bei der aktuellen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist es rechtlich allerdings nicht haltbar, den erhöhten Rabatt in Höhe von 16 Prozent beizubehalten. Er soll deshalb auf 7 Prozent sinken. Sollte jedoch der Bedarf dazu bei den Kassen bestehen, kann der Rabatt auch wieder erhöht werden. Im Laufe der Gesetzesberatungen wurde auch erreicht, dass der Herstellerrabatt für Generika nur sechs Prozent beträgt, da in diesem Bereich die Margen so gering sind und sich die Hersteller in einem erheblichen Wettbewerb befinden. Eine weitere Änderung des Gesetzentwurfs betrifft die Preisverhandlungen für neue Arzneimittel nach der Nutzenbewertung. Künftig soll dabei neben den Vertretern des GKV-Spitzenverbandes und des Herstellers auch ein Vertreter einer gesetzlichen Krankenkasse am Verhandlungstisch sitzen. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass noch in diesem Jahr eine Liste von Arzneimitteln aufgestellt wird, die aus medizinischen Gründen in der Apotheke nicht gegen ein preislich günstigeres Präparat ausgetauscht werden dürfen.
Rede von Martina Stamm-Fiebig MdB
Außerdem soll die Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln auf dem so genannten Bestandsmarkt beendet werden. Das betrifft Arzneimittel, die vor dem Inkrafttreten des Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) im Jahr 2011 bereits auf dem Arzneimittelmarkt erhältlich waren. Das bisherige Verfahren zur Nutzenbewertung von Bestandsmarktarzneien ist mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten behaftet, sehr aufwendig und teuer. Es bleibt dennoch unser Anliegen, mehr und bessere Informationen über den Nutzen von Arzneimitteln zu bekommen.