Der Bundesrat hat am 2. März 2012 beschlossen, die Kleingruppenhaltung für Legehennen nur noch bis zum Jahr 2023 zuzulassen und in Härtefällen bis zum Jahr 2025 zu erlauben. Damit soll den betroffenen Haltern entgegengekommen werden. Grundlage für die Übergangsfristen war ein neutrales Gutachten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen.
Die Verkündung der Fünften Verordnung zurÄnderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsver-ordnung muss bis zum 31. März 2012 erfolgen, weil die bisherige Regelung dann ausläuft. Sollte die Änderung bis dahin nicht verkündet sein, ergibt sich eine Regelungslücke. Diese müsste durch die Länder geschlossen werden. Dadurch besteht die Gefahr eines Flickenteppichs aus gesetzlichen Rgelungen und möglicher Wettbewerbsverzerrungen.
Die nicht artgerechte Haltungsform von Legehennen in Kleingruppen muss beendet werden, um den Bedürfnissen der Tiere gerecht zu werden. Daher fordert die SPD-Fraktion in ihrem Antrag „Kleingruppenhaltung für Legehennen endgültig beenden“ (Drs. 17/9028) die Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der vom Bundesrat am 2. März 2012 beschlossenen Fassung umgehend zu verkünden.