Patienten, Kliniken und Krankenkassen sollen künftig verpflichtend die Anwendung von Implantaten an eine bundesweite Datenbank melden. Verstoßen sie gegen die Meldung oder werden nichtregistrierte Implantate genutzt, soll die Vergütung der Leistung gegen die gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungsunternehmen oder die betroffenen Patientinnen und Patienten entfallen.
Ziel des Registers ist, die Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte zu verbessern. Durch wissenschaftliche Bewertung der erfassten Daten, etwa die Lebensdauer von Implantaten im Körper, können Rückschlüsse auf die Qualität der Implantate und die Qualität der implantierenden Einrichtungen gezogen werden.
Um die größtmögliche Neutralität, Objektivität und Datensicherheit zu gewährleisten, soll das Register bei zwei Behörden, dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information und dem Robert-Koch-Institut, angesiedelt werden. Zum Schutz der Daten wird die Übermittlung über die besonders sichere Telematikinfrastruktur vorgeschrieben.
Die SPD-Fraktion hat sich schon seit langem für ein Implantatregister eingesetzt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.