Auf dem so genannten Grauen Kapitalmarkt gibt es teils hoch riskante Anlagemodelle – die manchmal nur unzureichend durch die Finanzberater erklärt werden. Das muss sich gerade mit Blick auf die Bankenkrise ändern. Von der Bundesregierung wurde dazu zwar ein Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts auf den Weg gebracht. Doch damit wird es nicht gelingen, die Defizite auf diesem undurchsichtigen Markt zu beseitigen. Das Gesetz wurde darum von den Sozialdemokraten im Plenum abgelehnt.
In Teilbereichen gibt es Forschritte, etwa künftig Vermögensanlageninformationsblätter zu erstellen und Protokolle über die Anlageberatung zu fertigen. Bei der Regulierung der Vertriebsseite klaffen jedoch Lücken, obwohl die Mängel hinsichtlich der Qualität der Vermittler und der Qualität der Beratung offensichtlich sind.
Nach massivem Lobbyeinfluss strich die Regierung zudem den Plan, die Aufsicht über die Regulierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu übertragen. Es gibt eine Reihe weiterer offener Punkte, die dringend zum Schutz der Verbraucher geschlossen werden müssen.
Im Entschließungsantrag der SPD-Fraktion (Drs. 17/7475) zu der oben genannten Novellierung, den die Fraktion am 27. Oktober in den Bundestag eingebracht hat, wird zum Beispiel die Aufsicht der Bafin zugeteilt. Denn die von der FDP bevorzugten Gewerbeaufsichtsämter können ein einheitliches Anlegerschutzniveau gar nicht gewährleisten. Diese Position teilen auch die übrigen Oppositionsfraktionen. Gleichwohl hat die Koalition den Antrag abgelehnt.
Verdeckte Testbewertungen einführen
Sie feiert ihre gesetzliche Vorgehensweise als „Meilenstein“. Davon kann keine Rede sein. Denn es geht nicht nur um die Bafin als Aufsichtsinstrument, sondern auch darum, auf eine zu großzügige Bestandsschutzregelung zum Sachkundenachweis für die Finanzanlagenvermittler zu verzichten. Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, zusammen mit den betroffenen Verbänden und mit Rückgriff auf Ergebnisse der Verbraucherforschung ein Muster für ein Vermögensanlageinformationsblatt zu entwickeln und verbindlich vorzuschreiben. Die Inhalte müssen sich an europäischen Richtlinien orientieren. Wichtig ist dabei, dass die Wirksamkeit und Eignung der Regulierungsmaßnahmen fortlaufend überprüft werden und der Bundestag drüber informiert wird.
Im Einvernehmen mit den Bundesdatenschutzbeauftragen muss die Regierung endlich einen schon seit Juni 2011 angekündigten Gesetzentwurf vorlegen, der verdeckte Testbewertungen bei der Kreditwirtschaft und den gewerblichen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern erlaubt. Zeitnah soll die Regierung außerdem einen Gesetzentwurf zur Regelung der Honorarberatung vorlegen, der insbesondere ein Berufsbild des Finanz- bzw. Honorarberaters schafft und diese der Bafin-Aufsicht unterstellt.
Gesamtkonzept der SPD-Bundestagsfraktion
Wie der Anlegerschutz in Deutschland wirksam verbessert werden könnte, hat die SPD-Bundestagsfraktion bereits im vergangenen Sommer in dem Antrag „Gesamkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen vorlegen“ aufgezeigt. Das notwendige umfangreiche Maßnahmenpaket umfasst alle Akteure, Produkte und Vertriebswege. Daran gemessen ist das Anlegerschutzgesetz von CDU/CSU und FDP schlicht lapidar. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung lehnt die SPD im Bundestag ab.