Ein großer Teil der Asylbewerberinnen und -bewerber, deren Anträge abgelehnt worden ist, geht freiwillig wieder in ihre Heimatländer zurück.
Abgelehnte Asylbewerber, die nicht freiwillig gehen, sollen sich künftig nicht mehr der Abschiebung entziehen können. Dazu haben wir eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet:
-
Der Bund hat eine Clearingstelle eingerichtet, die bei der Passersatzbeschaffung hilft. Damit stellen wir sicher, dass auch diejenigen, die nicht mehr die Ausweispapiere ihres Heimatlandes haben, zurückkehren können. Zugleich verhandelt die Bundesregierung Rücknahmeabkommen mit vielen Herkunftsländern über die Rücknahme mit den von Deutschland ausgestellten Laissez-Passer-Dokumenten.
-
Die Länder versetzen die Gerichte personell in die Lage, die Durchschnittsdauer der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf zwei Wochen zu verkürzen. Denn vor jeder Abschiebung müssen diese Verfahren abgeschlossen sein.
-
Nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise wird der Termin der Abschiebung in der Regel nicht mehr angekündigt.
- Um Verzögerungen von Rückführungen und Missbrauch entgegen zu wirken, werden die Rahmenbedingungen für die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit Abschiebungen präzisiert und klargestellt.
Stand: 15. Februar 2016