Die Initiative sieht vor, dass durch eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB) auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen. Damit unternimmt die SPD einen weiteren Versuch, die Gleichstellung aller Mitglieder der Gesellschaft im Grundgesetz zu verankern. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von dieser gesetzlichen Neuregelung unberührt.
Homosexuelle Partnerschaften werden trotz der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft von 2001 noch immer stark benachteiligt – vor allem im Steuer- und Adoptivrecht. "Wie kann es sein, dass Lebenspatnerschaften vom Ehegatten-Splitting nicht profitieren, obwohl doch die gleichen Rechten und Pflichten zur Ehe bestehen?", fragte Sonja Steffen in der Debatte am Donnerstag. Diskriminierung bestehe noch immer auf allen Ebenen, sagte sie und stellte klar: "Viele Homosexuelle geben ihre Sexualität nicht am Arbeitsplatz zu."
Johannes Kahrs ergänzte: "Keiner möchte der Mehrheit der Menschen etwas wegnehmen, auch wenn wir Schwulen und Lesben die gleichen Rechte geben. Es muss in diesem Lande jeder leben können, wie er will. Und wenn er heiraten möchte, dann muss er das tun können."
Lesbischen oder schwulen Paaren werden noch immer Steine bei der gemeinsamen Adoption von Kindern in den Weg gelegt. Doch: Die Eingehung einer Ehe und die Begründung einer Lebenspartnerschaft werden von den Menschen unterschiedslos als „heiraten“ bezeichnet. Man macht auch keinen Unterschied mehr zwischen „verheiratet“ und „verpartnert“, sondern spricht unterschiedslos bei Ehegatten und bei Lebenspartnern davon, dass sie „verheiratet“ sind. Die Bevölkerung geht wie selbstverständlich davon aus, dass Ehegatten und Lebenspartner dieselben Pflichten und Rechte haben, obwohl das tatsächlich nur für die Pflichten zutrifft.
Zuneigung und Respekt sind das Wichtigste für das Kind
Regenbogenfamilien sind heute keine Ausnahmen mehr. Eine Hochzeit, die zuvorderst ein Symbol der Liebe ist, muss für alle Paare möglich sein – ob hetero- oder homosexuell, das spielt keine Rolle. Zumal für das heranwachsende Kind Liebe, Zuneigung und Zärtlichkeit der wichtigste Aspekt für das Gefühl von Geborgenheit in der Familie ist.
In einer demokratischen Gesellschaft, geprägt von Toleranz und Respekt wie der deutschen, müssen deshalb auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine gesetzliche Gleichstellung von Homosexuellen geschaffen werden. Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare entfällt der Bedarf, das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft weiter für Neueintragungen offen zu halten – auch angesichts dessen, dass es bislang zwar die gleichen Pflichten wie die Ehe beinhaltet, aber eben nicht die vollen Rechte. Deshalb wird die Neueintragung der Lebenspartnerschaft dem Gesetzentwurf (Drs. 17/12677) nach nicht mehr möglich sein. Die schon eingetragenen Lebenspartnerschaften werden natürlich weiter bestehen, es sei denn, die Lebenspartnerinnen bzw. -partner wollen sie in eine Ehe umwandeln.
Alexander Linden/Thilo Kühne