Der Mitglieder des Petitionsausschusses hatten über zahlreiche Beschwerden zu beraten, die eine mangelnde Berücksichtigung sozialer und kultureller Interessen durch die GEMA kritisieren. Zwar ist gesetzlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen für öffentliche Wiedergaben im Interesse der Allgemeinheit keine Vergütungspflicht besteht. Jedoch hat die Auslegung dieser gesetzlichen Sozialklauseln durch die GEMA in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt. Welche absurden Folgen daraus resultieren, wurde aus den Petitionen deutlich. Sogar bei Sternsingen und Martinsumzügen von Kindergärten hat die GEMA in der Vergangenheit Gebühren geltend gemacht.

Der Petitionsausschuss hat sich in dieser Wahlperiode so intensiv wie noch nie mit der GEMA befasst. Es gab Petitionen mit Hunderttausenden von Unterschriften. Im Mai 2010 gab es eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss. Es gab mehrere Gespräche mit der GEMA und mit der Bundesregierung. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat sich die Mehrheit im Petitionsausschuss dem Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion angeschlossen, die Petitionen dem Bundesministerium der Justiz als Material zu überweisen. Zu überprüfen sind unter anderem: das PRO-Verfahren, die Staatsaufsicht, die Vergütungsfreiheit für Veranstaltungen mit sozialer oder erzieherischer Zweckbestimmung und die Aufnahme von Veranstaltungen von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in die Reihe der Tatbestände, nach denen im Interesse der Allgemeinheit keine Vergütungspflicht besteht.

Die GEMA ist im Parlament übrigens ein Dauerthema: seit 1998 gingen mehr als 1000 Petitionen zur GEMA beim Deutschen Bundestag ein.