„Als Vertreterin der SPD-Bundestagsfraktion in der Kommission bin ich mit diesem Ergebnis sehr zufrieden. Es war ein hartes und mitunter zähes Ringen, aber am Ende hat die Vernunft gesiegt. Staat und Unternehmen werden gefordert, aber nicht überfordert. Das ist ein fairer Kompromiss“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ute Vogt.
Die Ausgangslage ist von den finanziellen Risiken für Staat und Gesellschaft und vom Insolvenzrisiko der Betreiber von Atomkraftwerken geprägt. Das Ziel der Handlungsempfehlungen der KFK ist es, diese Risiken zu minimieren. Handlungsbedarf besteht deshalb sowohl aus Sicht der Betreiber als auch aus Sicht der Gesellschaft. Die schlechteste Option für beide Seiten wäre nichts zu tun.
Es ist vielmehr geboten, die Finanzen für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle besser zu sichern und diese Sicherung vom wirtschaftlichen Schicksal der Betreiber langfristig abzukoppeln.
Deshalb schlägt die Kommission eine neue Finanzsicherung vor:
- Künftig soll derjenige die finanzielle Sicherungspflicht haben, der auch die Pflicht zur Handlung in der Kette der nuklearen Entsorgung hat. Diese Zusammenführung von Handlungs- und Finanzierungsverantwortung ist unter dem Gesichtspunkt eines Gleichlaufs von Steuerung, Verantwortung und Haftung angemessen.
- Konkret sollen die Aufgaben der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls und die dafür notwendigen Mittel dem Staat zur Sicherung übertragen werden.
- Für die verbleibenden Aufgaben, also insbesondere der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke und die Verpackung des radioaktiven Abfalls zur Zwischenlagerung, sollen die Aufgaben und die Finanzsicherung bei den Unternehmen verbleiben.
Der zentrale Punkt ist die Aufteilung der finanziellen Mittel:
- Da die Unternehmen für Stilllegung und Rückbau verantwortlich sein sollen, bleiben die entsprechenden Rückstellungen bei den Atomkraftwerksbetreibern.
- Für die zukünftigen Aufgaben des Staates - Zwischenlagerung und Endlagerung – soll ein öffentlich-rechtlicher Fonds gebildet werden. In diesen Fonds sollen die entsprechenden Rückstellungen der EVU von 17,2 Milliarden Euro fließen. Auf diesen Barwert wird ein Risikoaufschlag von rund 35 Prozent erhoben. Dies ergibt einen Gesamtbetrag von 23,3 Milliarden Euro für Fonds.
- Im Ergebnis sind das rund 6 Milliarden Euro mehr, als die Unternehmen in ihren Bilanzen zurückgestellt haben.