In Folge der Finanzkrise wurden 2010 drei Europäische Aufsichtsbehörden für den Banken-, Versicherungs-, und Wertpapiersektor geschaffen (so genannte ESA). In dem vorliegenden Antrag fordern die Fraktionen von SPD und CDU/CSU die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die europäischen Aufsichtsbehörden nur innerhalb des Kompetenzrahmens, der ihnen durch den EU-Gesetzgeber eingeräumt ist, tätig werden. Es geht darum, die Regulierungsdichte präziser und an den gesetzgeberischen Vorgaben orientiert zu gestalten. Der so bezeichnete Proportionalitätsgrundsatz soll laut Antrag noch stärkere Beachtung finden.
Das heißt: Grundsätzlich sollten Handeln und Maßnahmen der Aufsichtsbehörden dem europäischen Prinzip der Subsidiarität (Unterstützung bei der Hilfe zur Selbsthilfe) folgen. So bedürfen global agierende systemrelevante Großbanken einer starken Regulierung mit hohen Standards. Kleinere, risikoärmere Institute hingegen sollten von regulatorischen Prozessen nicht überfordert werden. Außerdem fordern die Fraktionen eine klare Aufgabentrennung zwischen der EZB und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Aufsicht weniger bedeutender Institute.