Ein klarer Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ist erkennbar: Von 193 Staaten haben 150 die Todesstrafe abgeschafft oder beachten ein Moratorium für die Vollstreckung. Dennoch wurde nach Angaben von Amnesty International im letzten Jahr in mindestens 22 Staaten die Todesstrafe vollzogen. Dabei wurden mehr als 778 Menschen exekutiert, 96 mehr als 2012. Weltweit wurden 1925 Menschen zum Tode verurteilt, und rund 23.000 Menschen sitzen in Todeszellen. Fehlende staatliche Institutionen oder Bürgerkriege machen es dabei in Ländern wie beispielsweise China oder Syrien unmöglich, umfassende Zahlen zu ermitteln.

Anlässlich des Gedenktags setzt sich die SPD-Fraktion gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion mit dem Antrag „Europa – Vorreiter im Kampf gegen die Todesstrafe“ (Drs. 18/2738) für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein.

Belarus einziges europäisches Land mit Todesstrafe

In Europa ist Belarus das einzige Land, das die Todesstrafe noch nicht abgeschafft hat. Dort wurden in diesem Jahr bereits zwei Menschen hingerichtet. Erst nach der Vollstreckung wurden deren Angehörige und die Anwälte informiert, die Familien durften die Toten nicht bestatten. Zwei weiteren droht die Hinrichtung.

Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, richtet daher einen Appell an den osteuropäischen Staat, so rasch wie möglich wenigstens ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen. Denn: "Staatliches Töten im Namen einer vermeintlichen Gerechtigkeit widerspricht unseren Grundwerten", so Schwabe.

Nur wenige Staaten für Großteil der Hinrichtungen verantwortlich

Weltweit werden 95 Prozent aller Hinrichtungen von einem kleinen Teil der Staaten vollstreckt, die die Todesstrafe noch anwenden. Neben China, Irak und Iran sind das Saudi-Arabien, USA, Somalia, Sudan und Jemen. China ist dabei das Land mit den meisten Hinrichtungen. Genaue Zahlen sind nicht bekannt – das Thema wird als Staatsgeheimnis behandelt. Nach Schätzungen von „Amnesty International“ sollen es jedoch weiterhin Tausende sein. Deshalb lautet eine Forderung des Antrags, besonders bei diesen Staaten als Zwischenschritt für ein Moratorium zu werben.

Der Antrag, der anlässlich des Gedenktags am 10. Oktober vom Deutschen Bundestag debattiert und eingebracht wurde, bekräftigt die entschiedene Ablehnung der Todesstrafe und fordert internationale Anstrengungen zu ihrer Abschaffung. So wird die Bundesregierung aufgefordert, beispielsweise Initiativen für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe voranzutreiben und zu unterstützen.

Maria Mußotter