Das Gesetz dient der zügigen Einführung der Telematikinfrastruktur und damit wichtiger Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), mit deren Hilfe die Sicherheit und Qualität in der Krankenversorgung erhöht wird. Um die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte schnell in der Praxis zu etablieren, sieht das Gesetz ein ganzes Maßnahmenbündel vor. Unter anderem werden der Gesellschaft für Telematik (gematik) konkrete Fristen gesetzt, bis wann die Arbeiten zur Sicherung des Versichertenstammdatendienstes, der Notfalldaten und des Medikationsplans abgeschlossen sein müssen. Halten die in der gematik organisierten Träger der Selbstverwaltung diese Fristen nicht ein, müssen sie spürbare Haushaltskürzungen in Kauf nehmen. Außerdem erhalten Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, Anspruch auf einen einheitlichen Medikationsplan. So können sich alle behandelnden Ärzte einen schnellen Überblick über regelmäßig eingenommene Arzneimittel eines Patienten verschaffen. Auf diese Weise werden Wechselwirkungen und Fehlbehandlungen vermieden.

In der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs ist es gelungen, die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten über ihre Daten zu stärken. „Dazu zeigen wir den Weg zur elektronischen Patientenakte deutlich klarer auf“, sagte der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Heidenblut. Es werde dafür ein starkes Sicherheitssystem entwickelt, dass das „stärkste in Europa“ sein werde: das Zwei-Schlüssel-System. „Der Patient hat mit der elektronischen Gesundheitskarte den einen Schlüssel in der Hand, und der Heilberufsausweis des Arztes oder des Apothekers sowie weiterer Berechtigter stellt den anderen Schlüssel dar“, erläuterte Heidenreich. Nur mit beiden Schlüsseln werde man an die elektronische Patientenakte kommen.

Damit die Patienten die Hoheit über ihre Daten behielten, werde für sie das so genannte Patientenfach geschaffen. Das System sieht vor, dass die Daten aus der elektronischen Patientenakte in dieses Patientenfach übertragen werden können. Zugang zum Patientenfach haben die gesetzlich Versicherten über die eGK und sie entscheiden, was in dem Patientenfach gespeichert wird und was nicht. Es soll bis Ende 2018 eingeführt werden.

Zur Erklärung: Telematik ist eine Wortkombination aus Telekommunikation und Informatik. Die Gesellschaft für Telematik wurde 2005 von den Spitzenverbänden des Gesundheitswesens gegründet.