Bodycams bedeuten mobile, körpernah getragene Videotechnik. Sie sollen insbesondere eine bessere Verfolgung von Straftaten ermöglichen und Gewaltdelikte gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte verhindern. Denn Angriffe auf Polizisten werden immer häufiger, ein Beispiel dafür ist die Brennpunktbildung bei bahnpolizeilichen Einsätzen.
Der Gesetzentwurf (Drs. 18/10939) sieht zudem vor, die Aufzeichnung von eingehenden Telefongesprächen in Einsatzleitstellen zu ermöglichen. Denn dort gehen häufig Anrufe wegen Suizidandrohungen, Bombendrohungen oder herrenlosem Gepäck ein. Werden die Anrufe aufgezeichnet, können sie bei Bedarf erneut zur Aufklärung gehört werden.