Mehr als 9000 Menschen warten derzeit in Deutschland auf eine Organtransplantation. Im Jahr 2018 haben 955 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe gespendet. Und auch wenn das erstmals seit 2010 einen Anstieg der Zahlen bedeutet, ist klar: Die Anzahl von Organspendern reicht bei weitem nicht aus, damit alle Menschen ein Spenderorgan bekommen, die es benötigen.

Neben besseren Bedingungen in den Krankenhäusern – die die Koalition mit den Änderungen des Transplantationsgesetzes bereits beschlossen hat – braucht es dafür vor allem eine höhere Bereitschaft zur Organspende der Bevölkerung. Denn bisher stehen zwar laut einer aktuellen Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rund 84 Prozent der Menschen einer Organ- und Gewebespende eher positiv gegenüber. Allerdings liegt der Anteil der Menschen mit Organspendeausweis nur bei 36 Prozent.

Bisher müssen sich Menschen aktiv dafür entscheiden, wenn sie nach einem Hirntod ihre Organe spenden wollen. Das Problem: Viele Menschen beschäftigen sich gar nicht erst mit der Frage, ob sie dafür bereit sind.

Der Bundestag hat deshalb am Mittwoch darüber diskutiert, wie die Bereitschaft zur Organspende besser gefördert werden kann. Konkret ging es um zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Organspende, die beide von fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppen vorgelegt wurden. Da es sich bei der Organspende um eine grundlegende ethische Frage handelt, werden keine Fraktionspositionen festgelegt.

Widerspruchslösung

Den ersten Entwurf hat eine Gruppe von Abgeordneten um den SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach erarbeitet. Er sieht die Einführung einer Widerspruchslösung vor. Damit wären alle Bürgerinnen und Bürger, die 16 Jahre alt sind, automatisch Organspender. Wenn sie nicht spenden wollen, können sie jederzeit widersprechen.

Diesen Widerspruch können die Bürgerinnen und Bürger in einem bundesweiten Register eintragen. Sie können diesen Eintrag selbst erstellen, ändern oder löschen. Ärzte, die Organ- und Gewebeentnahmen vornehmen, müssen vorher prüfen, ob eine Erklärung des möglichen Spenders vorliegt. Im Zweifel können auch die nächsten Angehörigen über eine Organspende entscheiden, wenn sie glaubhaft machen können, dass der Betroffene kein Spender sein wollte.

Karl Lauterbach sagte in der Debatte: „Mehr als die Hälfte der Menschen, die eigentlich spenden wollen, tun das nie, weil sie es nicht dokumentiert haben“. Hier versage das bisherige System. Für ihn ist deshalb die Widerspruchslösung auch ethisch geboten. Es müsse zumindest die Pflicht geben, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und zu widersprechen, wenn man nicht spenden wolle.

Entscheidungslösung

Der zweite Gesetzentwurf kommt von einer Abgeordnetengruppe um die SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis. Er setzt weiterhin auf eine freiwillige Entscheidung und ausdrückliche Zustimmung zu einer späteren Organspende.

Allerdings sollen sich möglichst alle Bürgerinnen und Bürger mit der Frage der Organspende auseinandersetzen und ihre Entscheidung dokumentieren. Ein bundesweites Online-Register soll es den Menschen möglichst einfach machen, sich als Organspender zu registrieren. Auch bei den zuständigen Stellen für die Ausstellung und Ausgabe von Ausweisen sollen Bürgerinnen und Bürger über das Thema informiert werden und die Möglichkeit bekommen, direkt vor Ort ihre Entscheidung zu dokumentieren.

Der Entwurf sieht vor, dass auch die Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre aktiv über Organ- und Gewebespende aufklären und zu einer Eintragung in das Online-Register ermuntern.

Hilde Mattheis sagte in der Debatte: „Wir wollen die Zustimmung ganz aktiv abholen: bei den Ausweisstellen, beim Hausarzt oder bei Erste-Hilfe-Kursen“. Das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung sei ein hohes Gut. Und nur bei der Zustimmungslösung sei sichergestellt, dass sich die Menschen mit der Frage nach Organspende auch umfassend befasst hätten.

Die beiden Gruppenentwürfe gehen jetzt zur weiteren Bearbeitung in den Gesundheitsausschuss, im Herbst will der Bundestag über die endgültige Neuregelung bei der Organspende abstimmen.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Bundestag hat zwei fraktionsübergreifende Anträge debattiert, die das Ziel haben, die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen: Bei der Widerspruchslösung sollen alle Menschen Organspender sein, wenn sie nicht widersprechen. Bei der Entscheidungslösung sollen sich die Menschen aktiv für eine Spende entscheiden. Der Bundestag will im Herbst über die Neuregelung abstimmen.