Die Hauptaufgabe des Mikrozensus ist es, für Parlamente, Regierungen und die Verwaltung in Bund und Ländern umfassende, aktuelle und zuverlässige Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt, die berufliche Gliederung und die Ausbildung der Erwerbsbevölkerung sowie die Wohnverhältnisse bereitzustellen.

Das geltende Mikrozensusgesetz von 2005 sah ursprünglich Erhebungen bis Ende des Jahres 2012 vor. Es wurde aber durch ein Gesetz vom 14. Dezember 2012 um vier Jahre verlängert und ordnet Erhebungen bis zum Ende des Jahres 2016 an.

Das nun beschlossene Gesetz sieht im Unterschied zu den bisherigen Mikrozensusgesetzen eine unbefristete Fortführung des Mikrozensus vor (Drs. 18/941818/10067). Außerdem sollen europäische Haushaltserhebungen im Mikrozensus integriert werden. Diese sehen unbefristete Datenlieferverpflichtungen der Mitgliedstaaten an die EU vor. Eine Befristung des Gesetzes erscheint daher nicht mehr sinnvoll.