Viele Gesetze aus dem Bereich Verkehr, Bau und Stadtentwicklung haben unmittelbare Folgen für die Entwicklung in Ostdeutschland. Gleiches gilt für Vorhaben aus den Bereichen Bildung und Forschung, Wirtschaft sowie Arbeit und Soziales. Besonders der Hochschulpakt hat die ostdeutsche Wissenschafts- und Forschungslandschaft enorm gestärkt. Auch im Bereich Forschung und Entwicklung wurden beachtliche Schritte vollzogen. Als weitere Beispiele seien hier das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung von Städten, das Gesetz zur Beschleunigung der Infrastrukturplanung sowie das Programm "Stadtumbau Ost" und viele Maßnahmen aus dem Bereich der Arbeitsmarktpolitik genannt.

Einige Regionen im Osten haben sich dank der finanziellen Unterstützung des Bundes bereits hervorragend entwickelt. Die wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Ländern geht stetig bergauf. Im Bereich der erneuerbaren Energien befindet sich nahezu jeder zweite Arbeitsplatz in den neuen Bundesländern. Dennoch liegt die wirtschaftliche Kraft im Osten des Landes noch entscheidend unter der des Westens. Deshalb halten wir am vereinbarten Solidarpakt bis 2019 fest.

Allerdings sind die Steigerungsraten der wirtschaftlichen Entwicklung aufgrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise gedämpft worden. Von einigen Maßnahmen der Konjunkturprogramme des Bundes profitieren die östlichen Bundesländer besonders, wie z. B. den Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Ländern in den Bereichen Bildung und Infrastrukturinvestitionen, dem Ausbau der Investitionsförderung mit einer Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe "Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) um 100 Millionen Euro für die neuen Länder und der Erweiterung des Zentralen Innovationsprogramms (ZIM) um 200 Millionen Euro für ostdeutsche Unternehmen in der Größenordnung von 250 bis 1000 Mitarbeiter für die Jahre 2009 und 20010.

Wir stehen in den neuen Ländern weiterhin vor großen Herausforderungen. Diese liegen auf dem Feld einer selbsttragenden Wirtschaftsentwicklung, die immer noch nicht erreicht ist. Deshalb wird mit der Investitionszulage und der Gemeinschaftsaufgabe weiterhin gefördert.

Das Investitionszulagengesetz sollte Ende 2009 auslaufen. Wir haben die Verlängerung mit degressiver Ausgestaltung bis 2013 beschlossen. Damit haben wir für die kommenden Jahre Planungs- und Rechtssicherheit in den neuen Ländern geschaffen. Mit der Investitionszulage werden sowohl die Wachstumskerne als auch das Umland gestärkt. Eine gezielte Förderung erfolgt über die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung, für die die Mittel in den Haushaltsberatungen für 2009 noch einmal verstärkt werden konnten.

Das dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der DDR (3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz) hat der Deutsche Bundestag im Juni 2007 beschlossen. Wichtigster Inhalt dieses Gesetzes ist die Einführung einer Opferpension in Höhe von 250 Euro für wirtschaftlich bedürftige Opfer des SED-Regimes. Ziel des Gesetzes ist auch die Besserstellung der Opfer der SED-Diktatur durch Verlängerung der Antragsfristen nach den Rehabilitierungsgesetzen. Die zum 31. Dezember 2007 ausgelaufenen Antragsfristen nach dem Strafrechtlichen-, dem Verwaltungsrechtlichen- und dem Beruflichen-Rehabilitierungsgesetz haben wir wegen der noch immer hohen Antragszahlen bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.