Einkommensabhängige Zusatzbeiträge statt kleine Kopfpauschale
Der Kern des Gesetzes besteht darin, dass zum 1. Januar 2015 der paritätisch finanzierte Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent in dieser Wahlperiode gesenkt wird. Damit zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber künftig jeweils 7,3 Prozent. Ein wichtiger Erfolg der SPD-Fraktion ist die Abschaffung der einkommensunabhängigen kleinen Kopfpauschale. Auch der bisher von den gesetzlich Versicherten zu zahlende Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent Beitragssatzpunkten soll entfallen. Wenn eine Kasse mit dem Beitragssatz von 14,6 Prozent finanziell nicht zurechtkommt, kann sie von den Versicherten einen kassenindividuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben.
Die durchschnittlichen Einkommen der gesetzlich Versicherten unterscheiden sich stark. Danach müssten die Krankenkassen mit überdurchschnittlich verdienenden Mitgliedern beim gleichen Finanzierungsbedarf einen geringeren einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben als Krankenkassen mit unterdurchschnittlich verdienenden Mitgliedern. Um dies zu vermeiden sieht das Gesetz einen vollständigen Einkommensausgleich zwischen den Krankenkassen vor. So sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden und es wird sichergestellt, dass sich der Wettbewerb an den Bedürfnissen der Versicherten orientiert und sich die Krankenkassen um eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung bemühen. Die Versicherten können, wenn sie den Zusatzbeitrag nicht bezahlen wollen, über ein Sonderkündigungsrecht die Krankenkasse wechseln.
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
Des Weiteren soll ein neues „Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ verständliche und verlässliche Kriterien für den Behandlungserfolg entwickeln und messen. Die Patientinnen und Patienten werden hierdurch bei der Entscheidung zu ihrer medizinischen Versorgung unterstützt. Sie können sich dort behandeln lassen, wo die besten Behandlungserfolge beim entsprechenden Krankheitsbild erzielt werden.
Während der parlamentarischen Beratung wurde das Gesetz durch Anträge um weitere Punkte ergänzt.
Stärkung der Unabhängigen Patientenberatung
Zum 1. Januar 2016 soll die Fördersumme für die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands (UPD) von rund 5,6 Millionen auf 9 Millionen Euro aufgestockt werden. Mit der Erhöhung der Fördersumme lassen sich sowohl die Personalressourcen, z. B. für die telefonische Beratung, als auch die Anzahl der Beratungsstellen ausweiten. Die Beratungsstellen der UPD beraten bis zu 80.000 Patientinnen und Patienten im Jahr. Um dieser Nachfrage gerecht zu werden, ist eine Aufstockung der Fördermittel dringend notwendig, um den bestehenden Rechtsanspruch auf Beratung auch tatsächlich einlösen zu können. Zudem soll der Förderzeitraum für die UPD künftig von fünf auf sieben Jahre verlängert werden. Dies schafft mehr Planungssicherheit für die Trägerorganisationen der UPD.
Einführung von PEPP verschoben
Außerdem greift die Große Koalition die Bedenken zum Pauschalierenden Entgeltsystem in der Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) auf. Deshalb soll das neue Entgeltsystem einer Überprüfung unterzogen werden. Die gesamte Einführung wird um zwei Jahre verschoben. Damit verschafft das Gesetz dem Parlament, dem Ministerium und den Kliniken den nötigen zeitlichen Spielraum, um sicherzustellen, dass das neue System keine Nachteile gerade für schwerst psychisch Erkrankte zur Folge hat.
Der SPD-Fraktion ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig, dass auch die Psychiatrie-Personalverordnung, die eine wichtige Grundlage für die Personalausstattung der Einrichtungen bildet, entsprechend weiter gilt. Hier ist jetzt der Gemeinsame Bundesauschuss (GBA) gefordert. Dieser muss eine verbindliche Nachfolgregelung vorlegen. Eine stabile und verlässliche Grundlage im Personalbereich ist unabdingbare Voraussetzung für ein akzeptables und gutes Entgeltsystem in der Psychiatrie. Die Diskussion muss gemeinsam mit fachkundigen Experten fortgeführt werden, um Verbesserungen in den Strukturen und Übergängen von stationär zu ambulant zu erreichen.