Eine Behinderung kann jede/n treffen. Mit der Reform des BGG bringen wir wichtige Verbesserungen auf den Weg. Dazu gehören: bessere Informationsrechte, mehr barrierefreie Kommunikation bei Behörden, die stärkere rechtliche Verankerung und systematische Stärkung von Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache. In den Behörden des Bundes bauen wir bauliche Barrieren ab.
Aber auch zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen verbessern wir den Zugang. Dabei geht es um individuelle und praktikable Lösungen, die ein Unternehmen anbieten muss, um Menschen mit Behinderungen bei Bedarf Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu verschaffen. Damit verbessert sich konkret der Alltag von Millionen Menschen. Und: mehr Barrierefreiheit nutzt nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Familien mit kleinen Kindern oder älteren Menschen.
Gleichzeitig bleibt der Entwurf an zentralen Stellen hinter den Erwartungen zurück. Im parlamentarischen Verfahren wollen wir ihn deshalb spürbar verbessern – z. B. beim Abbau von baulichen Barrieren bei Unternehmen, bei Beweiserleichterungen für Menschen mit Behinderungen, der Frage etwaiger Schadensersatzansprüche oder einer längeren Frist, bis zu der Ansprüche geltend gemacht werden müssen (Präklusionsfrist) – die vielen Rückmeldungen aus der Zivilgesellschaft bestärken uns darin.