Die Diäten der Bundestagsabgeordneten werden jährlich zum 1. Juli automatisch an die Lohnentwicklung angepasst. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Abgeordnetenentschädigung angemessen und nachvollziehbar ist. Die für dieses Jahr vorliegenden Daten zur Entwicklung des Nominallohnindex berücksichtigen allerdings noch nicht die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Der Gesetzentwurf sieht daher vor, die Anpassung der Diäten in diesem Jahr auszusetzen. Angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Probleme und der Tausenden von Menschen, die in Kurzarbeit sind oder um ihren Job bangen, wäre die übliche Anpassung der Diäten an die Lohnentwicklung aus Sicht der SPD-Fraktion in diesem Jahr nicht angemessen.