Vor dem Hintergrund zweier Weltkriege erkannte die internationale Staatengemeinschaft erstmalig an, dass jeder Mensch über gleiche und unveräußerliche Rechte und Freiheiten verfügt und diese weltweit gelten. Und sie gelten für Menschen aller Kulturen, Religionen und Hautfarben. Die AEMR ist das Dokument, das weltweit am häufigsten übersetzt wurde. Wie alle Resolutionen der VN ist sie zwar rechtlich nicht bindend, aber es wurden weite Teile ihrer Inhalte in Gesetzeswerke übernommen oder sie sind Völkergewohnheitsrecht geworden.

Die AEMR wurde ein Meilenstein für die Verwirklichung der Menschenrechte. In 30 Artikeln werden politische und soziale Rechte genannt, auf die jeder Mensch weltweit einen Anspruch hat. Das Dokument bildet die Grundlage für viele verbindliche internationale und regionale Menschenrechtsabkommen sowie nationale Verfassungen. Deutschland hat von Beginn an einen aktiven Beitrag für einen effektiven Menschenrechtsschutz geleistet und die meisten VN-Konventionen ratifiziert. Dafür wird Deutschland international hoch angesehen. Der Antrag stellt fest, dass die menschenrechtspolitische Herausforderung weniger in der weiteren Normensetzung als vielmehr in der konsequenten Umsetzung der Konventionen durch die Staaten liegt. Hierbei, so die vier Fraktionen, solle Deutschland eine führende Rolle einnehmen. Die Bunde¬regierung wird u.a. aufgefordert, im Geist der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte eine konsequente und kohärente Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in den innenpolitischen Politikfeldern zu betreiben und dabei eng mit Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten. Außerdem soll sie rechtsstaatliche Strukturen im Ausland fördern, konsequent gegen Straflosigkeit eintreten und Maßnahmen für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen unterstützen.